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Residenzpflicht light – Bewegungsfreiheit gilt nicht für alle

(Nr. 115) Zu der von den Ländern Berlin und Brandenburg durch Erlasse organisierten Freizügigkeit von Asylbewerbern und Flüchtlingen sagen Canan Bayram, integrationspolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen Berlin und Ursula Nonnemacher, innenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in Brandenburg:

Ein wichtiger Schritt zur Abschaffung der sogenannten Residenzpflicht wurde unternommen - endlich! Es ist zu begrüßen, dass die beiden für das Innenressort zuständigen Verantwortlichen in Berlin und Brandenburg dem massiven Druck von Bündnis 90/Die Grünen, Flüchtlingsrat, anderen Institutionen und Einzelpersonen nachgegeben haben. Die Residenzpflicht für asylsuchende, geduldete und bleibeberechtigte MigrantInnen behindert die Integration, kriminalisiert die Betroffenen und belastet Polizei und Justiz. Versprochen wurden diese Änderungen in Berlin bereits im Koalitionsvertrag der SPD und PDS 2001.

Die geänderte Regelung der Residenzpflicht gilt allerdings nur für MigrantInnen, die in der Vergangenheit nicht straffällig geworden sind. Da eine Straffälligkeit von AsylbewerberInnen häufig auf Bagatelldelikten, wie dem Verstoß gegen asylrechtliche Auflagen beruht, ist das besonders fragwürdig. Die Residenzpflicht wurde auf dem Papier damit nur partiell abgeschafft. Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit bestimmter Personengruppen ist unsinnig und es gibt keine bundesgesetzlichen Vorgaben, die diese Differenzierung erzwingen. Ein überzeugender sachlicher Grund für die Unterscheidung wird bisher nicht genannt. Es entsteht der Eindruck, dass damit ein Hintertürchen offen gehalten wird. Der Innenausschuss muss in Zukunft klären, wie diese unsinnigen Differenzierungen endgültig abgeschafft werden können.

Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen in Berlin und Brandenburg werden genau beobachten, wie oft von den Ausnahmetatbeständen Gebrauch gemacht wird, um die Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge mit neuer Begründung zu verhindern.