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Bündnisgrüne für Neubewertung der Stasi-Tätigkeit belasteter JustizmitarbeiterInnen

(Nr. 63) Der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag AXEL VOGEL hat sich vor dem Hintergrund eines Medienberichts über eine brandenburgische Sozialrichterin, die mutmaßlich für die DDR-Staatssicherheit gespitzelt hat, für eine erneute Überprüfung der belasteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz des Landes ausgesprochen.

„Richter und Staatsanwälte verkörpern die 3. Gewalt in unserem Rechtsstaat und müssen ein besonderes Vertrauen der Bevölkerung genießen können. Für eine mutmaßliche frühere Stasi-Tätigkeit haben für sie dieselben Maßstäbe zu gelten wie für Landtagsabgeordnete. Diese müssen sich auf unsere Initiative hin seit dieser Legislaturperiode einer Stasi-Überprüfung unterziehen und sich der öffentlichen Diskussion und Bewertung ihrer Vergangenheit stellen."

AXEL VOGEL schlug die Einrichtung einer Bewertungskommission vor, die die zur Rede stehenden belasteten Mitarbeiter in der brandenburgischen Justiz - soweit das Stasi-Unterlagengesetz dies erlaubt - einer erneuten Prüfung unterzieht. Wie diese Kommission und deren Rechte konkret ausgestaltet sein sollen, müsse in der Enquetekommission zur Aufarbeitung der Geschichte und Bewältigung der Folgen der SED-Diktatur diskutiert werden.

„Es ist Menschen, die zu DDR-Zeiten als Oppositionelle verfolgt wurden, nicht zuzumuten heute Richtern oder Staatsanwälten gegenüberzustehen, die als offizielle oder inoffizielle Mitarbeiter der Staatssicherheit aktiv an der Ausspitzelung von Regimegegnern beteiligt waren", sagte AXEL VOGEL. Die Medien-Berichte über ehemalige IM in der Justiz erschüttern das Vertrauen der Bevölkerung.

AXEL VOGEL widersprach der Argumentation des Justizministeriums, wonach es ausreiche, dass die Stasi-Tätigkeit der in Rede stehenden Justiz-Mitarbeiter bereits in den 90er Jahren in Richterwahlausschüssen thematisiert worden sei und man sie damals als persönlich geeignet für die Übernahme in den Landesdienst eingestuft habe. Sowohl die Frage, ob damals alle heute bekannten Informationen zur Stasi-Tätigkeit einzelner Richter und Staatsanwälte vorlagen, wie auch die, ob heute noch die gleichen Bewertungsmaßstäbe und Kriterien angewendet werden können, müssten beantwortet werden.