(Nr. 98) Zur heutigen Sachverständigen-Anhörung im Innen- und Hauptausschuss zu den Gesetzentwürfen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Volksabstimmungsgesetzes und der brandenburgischen Verfassung äußert sich die innenpolitische Sprecherin der Fraktion URSULA NONNEMACHER wie folgt:
„Unsere Gesetzentwürfe sind in der heutigen Anhörung kontrovers diskutiert worden. In unserem Grundanliegen, die direktdemokratischen Verfahren so zu verbessern, dass die Bevölkerung eine realistische Chance zum Erreichen eines erfolgreichen Volksbegehrens beziehungsweise Volksentscheids erhält, sehe ich mich nach dieser Debatte bestärkt. Über Einzelheiten werden wir im weiteren parlamentarischen Verfahren weiter zu reden haben.
Den Stellungnahmen der Gutachter war eine deutliche Zustimmung für die freie Unterschriftensammlung im Volksbegehren ergänzend zur Amtseintragung zu entnehmen, wie sie unser Gesetzentwurf vorsieht.
Auch unser Ziel, den Haushaltsvorbehalt weitgehend zu lockern, stieß auf viel Sympathie. Unsere Bedenken gegen das derzeit erforderliche Zustimmungsquorum von 25 Prozent bei Volksbegehren wurden von vielen Experten geteilt.
Wir nehmen aus der Anhörung zudem einige interessante Anregungen mit, wie beispielsweise die eines Beratungsanspruchs für Initiatoren von Volksabstimmungen, die der Notwendigkeit der Offenlegung von Spenden für die Initiativen und die Anregung einer obligatorischen amtlichen Kosten-Schätzung der Forderungen in Volksabstimmungen.
Die heutige Anhörung war ein interessanter erster Aufschlag in der parlamentarischen Befassung unserer Gesetzentwürfe. Ich hoffe, dass bei der Kompromissfindung in den nächsten Monaten nun auch substanzielle Verbesserungen für die direkte Demokratie in Brandenburg herauskommen."