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Fraktionszulagen: Goetz kann Rechtsgeschichte schreiben

(Nr. 52) Der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN AXEL VOGEL hat die Ankündigung des FDP-Abgeordneten Hans-Peter Goetz, zur Beendigung der verfassungsrechtlich unzulässigen Fraktionszulagen notfalls gegen seine eigene Fraktion zu klagen, als „mutigen Schritt" gelobt. Hans-Peter Goetz könnte damit Rechtsgeschichte schreiben.

AXEL VOGEL unterstrich, dass der von dem FDP-Politiker in Aussicht gestellte Schritt die einzige Möglichkeit darstelle, juristisch gegen die Zulagen vorzugehen. Es gelte das Prinzip: „Nur wo ein Kläger ist, ist auch ein Richter." Klageberechtigt sei nur ein Abgeordneter einer Fraktion, in der die vom Bundesverfassungsgericht 2000 als nicht grundgesetzkonform bewerteten Zulagen ausgezahlt würden. Bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei das nicht die Fall. Die Bündnisgrünen sind die einzige Fraktion im Brandenburger Landtag, die keine Fraktionszulagen an Abgeordnete mit besonderen Funktionen aus den Fraktionszuschüssen des Landtags zahlen.

Bislang hätten die Landtagsfraktionen, die die unzulässigen Fraktionszulagen zahlen, kein Interesse erkennen lassen, diese Praxis zu beenden, kritisierte AXEL VOGEL. Seine Fraktion hatte Anfang Januar den Landtagspräsidenten aufgefordert, die Zahlungen der Zulagen sofort zu unterbinden und von den Fraktionen beginnend mit dem Haushaltsjahr 2011 zu viel bezahlte Fraktionszuschüsse zurückzufordern.