>>> Das Rechtsgutachten des parlamentarischen Beratungsdienstes im Landtag als pdf
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag hat die Rechtmäßigkeit des Entwurfs für das „Erste Gesetz zur Änderung des Landesstraßenbedarfsplans" in Frage gestellt. Die Fraktion sieht gravierende Verfahrensfehler bei der Erstellung des Gesetzentwurfs, die diesen rechtlich anfechtbar machen. Nur 4 der 18 darin enthaltenen Straßenbauvorhaben wurden der vorgeschriebene Strategische Umweltprüfung unterzogen. Die Fraktion forderte die Landesregierung auf, einen neuen – rechtlich einwandfreien – Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Der Entwurf des „Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesstraßenbedarfsplans" war in der Novembersitzung des Landtags in erster Lesung behandelt und in den Verkehrsausschuss überwiesen worden.
Das Vorliegen von Verfahrensfehlern ergibt sich aus einem von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten des parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtags. Der Beratungsdienst sollte in einem Gutachten die Frage beantworten, „ob die im Bedarfsplan 1995 und erneut im Bedarfsplan 2010 ausgewiesenen 14 Vorhaben denselben Prüfungsanforderungen und Bewertungskriterien unterliegen wie die neu in den Bedarfsplan aufgenommenen Projekte. Dabei soll speziell auch auf die 2007 eingeführte Strategische Umweltprüfung (SUP) eingegangen werden."
Das Rechtsgutachten zieht das Fazit,
- dass die „aktuell geltenden gesetzliche Vorgaben und Ziele der Bedarfsplanung auf den gesamten Bedarfsplan anzuwenden und damit einheitlich für alle in Betracht kommenden Vorgaben maßgeblich" sind.
- „der Bedarfsplan 2010 unterfällt der SUP-Pflicht."
- dass „auch die jetzt geltenden Regeln über die Strategische Umweltprüfung auf den neuen Bedarfsplan in seiner Gesamtheit anzuwenden sind".
Die Strategische Umweltprüfung muss für alle Vorhaben des Landesstraßenbedarfsplans durchgeführt werden. Sie ist ein Verfahrensinstrument des Planungsrechts, durch das seit 2007 eine Berücksichtigung positiver und negativer Umweltauswirkungen schon bei der Aufstellung von Plänen gewährleistet werden soll. Strategische Umweltprüfungen bewerten in erster Linie den Gesamtplan und weniger Einzelprojekte im Detail.
Der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, MICHAEL JUNGCLAUS, bewertet die Nichtberücksichtigung von 14 Vorhaben bei der strategischen Umweltprüfung als Verfahrensfehler. „Der Gesetzesentwurf ist nicht im Sinne geltenden Rechts zustande gekommen. Die konkreten Einzelvorhaben sind dadurch anfechtbar."
Infolge dessen fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Ausschussberatung des Gesetzesentwurfs ruhen zu lassen. „Die Landesregierung muss einen neuen Gesetzesentwurf ohne Verfahrensfehler in die parlamentarische Abstimmung einbringen," sagte MICHAEL JUNGCLAUS.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung „Erstes Gesetz zur Änderung des Landesstraßenbedarfsplangesetzes" ersetzt den Landesstraßenbedarfsplan Brandenburgs von 1995. Der neue Landesstraßenbedarfsplan enthält 18 Straßenneubaumaßnahmen, die in der Zeit von 2011 bis 2025 in Brandenburg umgesetzt werden sollen. Diese Straßen sind aufgegliedert in BBI-Zubringer, indisponible Maßnahmen und neue Vorhaben. 14 Vorhaben sind aus dem Bedarfsplan von 1995 übernommen, vier sind dazugekommen.