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Sieg für die Vielfalt in den kommunalen Parlamenten

(Nr. 65) Zum heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichts zu einer Klage der Stadt Potsdam gegen die 2008 in Kraft getretene Kommunalverfassung und die darin enthaltene Regelung für Mindeststärken von Fraktionen in Kommunalparlamenten äußert sich die innenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, URSULA NONNEMACHER wie folgt:

„Das Urteil des Landesverfassungsgerichts ist ein Sieg für die Vielfalt in den kommunalen Parlamenten. Mit der Entscheidung der Richter, die vom Landtag 2007 mit rot-schwarzer Mehrheit erlassenen Mindestfraktionsgrößen zu kippen, erfüllt sich eine zentrale Forderung der Bündnisgrünen in Brandenburg.

Für die damalige Behauptung, kleine Fraktionen würden die Funktionsfähigkeit von Kommunalvertretungen gefährden, ist nie ein Beweis geführt worden.

Im Gegensatz dazu ist die Vielfalt der kommunalen Demokratie beschnitten worden. Dies widersprach aus unserer Sicht auch früheren Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zum Vielfältigkeitsgebot bei der kommunalen Willensbildung. In der kommunalen Selbstverwaltung müssen auch Partikularinteressen zum Ausdruck gebracht werden können und ortsgebundene Wählergruppen die Möglichkeit zur Mitgestaltung erhalten.

Die Novellierung der Kommunalverfassung führte zu dem Effekt, dass oft deutlich mehr als 5 Prozent der Stimmen benötigt wurden, um die zur Fraktionsbildung erforderliche Sitzanzahl zu erringen. Um den mit besonderen parlamentarischen Rechten verbundenen Fraktionsstatus zu erreichen, waren in der Folge Parlamentarier kleiner Parteien und Wählergruppen gezwungen, sich zu Zweckbündnissen zusammenzuschließen. Das ging häufig auf Kosten der inhaltlichen Trennschärfe.