(Nr. 69) Anlässlich der heute von Justizminister Volkmar Schöneburg korrigierten Zahlen zu stasibelasteten Mitarbeitern in der brandenburgischen Justiz äußert sich die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag SABINE NIELS wie folgt:
„Justizminister Volkmar Schöneburg ist mit den heute vorgelegten Zahlen der Wahrheit ein Stück näher gekommen, das kann aber nicht der letzte Schritt gewesen sein.
Die Justiz unseres Rechtsstaates ist ein besonders sensibler Bereich und auf das Vertrauen der Bevölkerung in seine Repräsentanten angewiesen. Ungeklärte Stasi-Belastungen von Justizbeschäftigten beschädigen dieses Vertrauen.
Der Justizminister muss eine erneute Überprüfung aller Richterinnen und Richter veranlassen, wie es der rechtliche Rahmen des Stasi-Unterlagengesetzes ausdrücklich vorsieht. Der derzeitige Zustand, dass immer nur von den Medien aufgedeckte Einzelfälle diskutiert werden, wäre damit beendet. Für Staatsanwälte und andere Beschäftigte des Justizbereiches ist für eine Überprüfung hingegen eine Gesetzesänderung notwendig.
Wenn Schöneburg sich zu einer aktiven Aufklärung der Stasi-Vertrickungen innerhalb seiner Behörde nicht in der Lage sieht, muss die Enquete-Kommission 'Aufarbeitung der Geschichte und Bewältigung von Folgen der SED-Diktatur und des Übergangs in einen demokratischen Rechtsstaat im Land Brandenburg´ die Defizite aufarbeiten und gutachterlich intervenieren.
Die rot-rote Landesregierung ist darüber hinaus aufgefordert, in der Debatte über die Novellierung des Stasi-Unterlagengesetzes aktiv zu werden und mittels einer Bundesratsinitiative eine Herstellung des Zustandes vor 2006 zu fordern. Damals waren Überprüfungsanfragen zu allen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes möglich und nicht auf Behördenleiter beschränkt. Die Legislative würde so in die Lage versetzt, bei der Aufklärung von Stasi-Fällen eine aktive Rolle einzunehmen.
Die Aktenlage für die Bewertung einer Stasi-Tätigkeit hat sich seit Anfang der 90er Jahre radikal verbessert. Während beispielsweise der Stasi-Unterlagenbehörde in den Jahren 1990 bis 1994 lediglich ca. 23 Prozent der relevanten Akten zugänglich waren, sind es heute etwa 67 Prozent.