(Nr. 205) Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, URSULA NONNEMACHER, warnt vor einer vorschnellen Verabschiedung des überarbeiteten Polizeigesetzes im Landtag. Darin würden hochsensible und strittige polizeiliche Eingriffsbefugnisse wie die automatische Kennzeichenfahndung und die Handy-Ortung dauerhaft eingeführt. „Zu diesen Instrumenten gibt es noch zahlreiche zu klärende Fragen. Es verbietet sich daher, das Gesetz einfach durchzuwinken. Wir haben eine Anhörung beantragt, um die mit diesen Maßnahmen verbundenen Probleme wenigstens zu diskutieren", sagte sie. „Die rot-rote Koalition will den dazugehörigen Gesetzentwurf aber offensichtlich durchpeitschen, weil die Rechtsgrundlage für die Maßnahmen Ende 2011 wegfällt." Dabei hatte diese Befristung den Zweck, die Maßnahmen erneut kritisch zu hinterfragen. Der Gesetzentwurf sei allerdings sehr kurzfristig eingebracht worden, so dass nun unter extremem Zeitdruck entschieden werden müsse und für eine fundierte Vorbereitung der Anhörung kaum Zeit bleibe - viele versierte Experten hätten so kurzfristig nicht zur Verfügung gestanden.
Selbst die die Fraktion Die Linke scheint trotz früherer Vorbehalte keinen Diskussionsbedarf mehr zu haben, sagte URSULA NONNEMACHER. Sie erhofft sich von der Anhörung u.a. Antworten darauf, ob die Maßnahmen der automatischen Kennzeichenfahndung, Handy-Ortung und Verkehrsdatenabfrage für die präventive Polizeiarbeit notwendig sind; welche Alternativen es gibt; wie hoch der mit den Maßnahmen verbundene Personaleinsatz ist; wie der Nutzen der Maßnahmen im Verhältnis zur Eingriffsintensität in die Rechte der betroffenen Bürger steht und wie die Missbrauchsgefahr zu bewerten ist.
Einige Bundesländer haben die automatische Kennzeichenfahndung abgeschafft (Bremen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz), einige hatten sie nie (Berlin, NRW, Sachsen) und das Saarland wird sie demnächst streichen. "Diese Länder scheinen auch gut ohne auszukommen!" sagte URSULA NONNEMACHER. "Sogar das CDU-geführte Innenministerium im Saarland kann offenkundig mit dem Verzicht auf diese Maßnahmen leben".
Die Maßnahmen der automatischen Kennzeichenfahndung und der Ortung von Mobiltelefonen wurden 2006 von SPD und CDU eingeführt. Dies wurde damals mit Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität begründet. Die automatische Kennzeichenfahndung wird mittlerweile fast täglich eingesetzt, allerdings zu ca. 94% bei Kfz-Diebstählen im Rahmen der Strafverfolgung also gerade nicht zur Gefahrenabwehr nach dem Polizeigesetz. Die Anhörung findet am Donnerstag den 1.12.2011 um 13 Uhr im Landtag Brandenburg statt und ist öffentlich.