(Nr. 132) Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN URSULA NONNEMACHER hat die erneute Vertagung eines Antrags der FDP zur Einführung des Wahlalters 16 auf kommunaler Ebene vom September 2010 und eines Änderungsantrags von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Einführung des Wahlalters 16 auch auf Landesebene im heutigen Innenausschusses scharf kritisiert.
Die Anträge, die auf die Novellierung der Verfassung und des Wahlgesetzes abzielen, seien „seit Mai schon mehrfach vertagt worden", kritisierte NONNEMACHER. Sie verwies darauf, dass Bündnisgrüne und FDP aufgrund des immensen Zeitverzugs bereits im Juniplenum eine Aussprache zu den Gründen der Verzögerung durchgesetzt hatten. Sie erinnerte an Paragraf 75 der Landtagsgeschäftsordnung, wonach die Ausschüsse „zur baldigen Erledigung der ihnen überwiesenen Beratungsgegenstände verpflichtet" sind. Ende Juni hatte die bis dahin zaudernde SPD ihre Zustimmung zum Wahlalter 16 auf kommunaler und Landesebene bekannt gegeben. „Das neuerliche Absetzen der Anträge zum Wahlalter 16 nach der Plenardebatte im Juni kommt schon fast einem Affront gegen den Parlamentsbetrieb gleich."
Die Begründung der SPD, das Wahlalter 16 müsse als „Paketlösung" mit einem anderen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Stärkung der direkten Demokratie behandelt werden, nannte NONNEMACHER „fadenscheinig". Es handle sich hier um zwei verschiedene bedeutsame innenpolitische Themenkomplexe, die nicht gegeneinander aufgerechnet werden können. Sie habe Verständnis, wenn für die komplexen Anträge zur direkten Demokratie, die erst im Februar eingebracht wurden, noch Beratungsbedarf bestehe. Für das Wahlalter 16 hatten sich die Regierungsfraktionen hingegen mehrfach ausgesprochen. „Eine Beschlussfassung hierzu ist mehr als überfällig."