(Nr. 85) Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag will erreichen, dass das brandenburgische Mobilitätsticket für Menschen mit geringem Einkommen auch in Berlin gilt. Ein entsprechender Antrag der Fraktion wird an diesem Mittwoch im Plenum des Landtags behandelt. Der Antrag zielt auch darauf ab, das Mobilitätsticket künftig nicht mehr mit Mitteln aus dem Infrastrukturetat, sondern aus dem Etat des Sozialministeriums zu finanzieren. Dieser soll entsprechend aufgestockt werden.
„Mobil zu sein ist ein menschliches Grundbedürfnis und unabdingbar für die soziale Integration", sagte der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion MICHAEL JUNGCLAUS. „Der öffentliche Nahverkehr ist Teil der Daseinsvorsorge, die der Staat zu gewährleisten hat. Die Nutzung des ÖPNV müssen sich auch Menschen mit geringen Einkommen leisten können."
Seit 2008 fördert das Land Brandenburg mit dem sogenannten Mobilitätsticket die Mobilität von Einkommensschwachen. Doch dieser im Grunde gute sozialpolitische Ansatz kranke an einer halbherzigen Umsetzung und mangelnder politischer Unterstützung, sagte MICHAEL JUNGCLAUS. Um das Mobilitätsticket zu einer wirklich sinnvollen sozialpolitischen Maßnahme zu machen, müssten zwei grundlegende Fehler behoben werden: „Aufgrund der Pendlerströme zwischen Brandenburg und Berlin sowie der Verteilfunktion einzelner Berliner Bahnhöfe im VBB Gesamtnetz, muss das Mobilitätsticket auf die Tarifbereiche Berlin BC/ABC ausgeweitet werden."
Ein weiterer Fehler sei die Ansiedlung des Mobilitätstickets als Leertitel im Etat des Infrastrukturministeriums. Bisher wird die Maßnahme aus Regionalisierungsmitteln finanziert. „Das ist eine Zweckentfremdung von Bundeszuweisungen, die nicht hinnehmbar ist. Das Mobilitätsticket ist eine sozialpolitische Maßnahme und muss als solche im Sinne eines transparenten Haushaltes in den Verantwortungsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Familie überführt werden" sagte JUNGCLAUS.
Der Sozialhaushalt soll entsprechend um 3,5 Millionen aufgestockt werden. Zum Ausgleich dieser Mehrausgaben sieht der Antrag die Reduzierung von Mitteln für den Landesbetrieb Straßenwesen vor.