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Bündnisgrüne Fraktion will transparenteres Verfahren bei Neubesetzung der Rechnungshofspitze

(Nr. 32) Vor dem Hintergrund des Ausscheidens des derzeitigen Präsidenten des brandenburgischen Rechnungshofs, Herrn Dr. Thomas Apelt, Ende Oktober 2012 und der dadurch anstehenden Suche nach einer Nachfolgerin bzw. einem Nachfolger hat die bündnisgrüne Landtagsfraktion Vorschläge zur Gestaltung des Auswahlverfahrens sowie zur Neustrukturierung der Arbeit des Rechnungshofes gemacht. Mit den vorgeschlagenen Änderungen will die Fraktion unter anderem ein transparenteres Verfahren bei der Besetzung der Rechnungshof-Spitze erreichen und das Kollegialitätsprinzip stärken. „Die Hinterzimmer-Runden bei der Suche nach einer geeigneten Person sollen ein Ende haben", sagte der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AXEL VOGEL. Die Vorschläge im Einzelnen:

Die Fraktion spricht sich bei der Nachbesetzung der Stelle des Landesrechnungshof-Präsidenten entschieden für eine Bestenauswahl nach öffentlicher Ausschreibung aus. Zuständig für die Durchführung des Auswahlverfahrens soll wie bisher der Ausschuss für Haushaltskontrolle sein. Zur Vorbereitung der Auswahlentscheidung soll eine öffentliche Anhörung im Ausschuss mit den qualifiziertesten BewerberInnen erfolgen.

Zudem wird die Fraktion eine parlamentarische Initiative zur Änderung des Landesrechnungshofgesetzes mit folgenden Inhalten auf den Weg bringen:

- Mit dem Ausscheiden des seit mehreren Jahren freigestellten Vizepräsidenten soll dessen Funktion ersatzlos entfallen. Die Stelle soll für eine/n vierte/n Direktor/in im Kollegium erhalten bleiben und nachbesetzt werden.

- Zukünftig soll es reichen, wenn ein Mitglied des Kollegiums die Voraussetzungen für das Richteramt erfüllt. Dies muss nicht der Präsident sein.

- Die Amtszeit des Präsidenten soll auf acht Jahre begrenzt werden (bisher 12). Zugleich soll die bestehende Altersgrenze nach Bundesrichtergesetz aufgehoben werden. Stattdessen soll eine Regelung zum Wahlalter analog Paragraf 65 BbgKomWahlG eingeführt werden (das 62. Lebensjahr darf bei der Wahl zum Rechnungshof-Präsidenten noch nicht vollendet sein).

- Zur Stärkung des Kollegialprinzips soll für Entscheidungen des Großen Kollegiums zukünftig eine absolute Mehrheit erforderlich sein. Der Präsident ist Primus inter Pares. Die doppelte Stimme des Präsidenten im Konfliktfall entfällt. Der Präsident soll zudem nicht mehr zwingend zweites Mitglied in den Kleinen (Zweier-) Kollegien sein.