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Das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gilt für alle

(Nr. 96) Anlässlich der heute beginnenden Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit des Asylbewerberleistungsgesetzes hat sich die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN URSULA NONNEMACHER für eine Aufstockung der Leistungen für Asylsuchende ausgesprochen. Es sei ein absoluter Missstand, wie derzeit mit Asylsuchenden, Geduldeten und Bleibeberechtigten umgegangen werde.

Die Leistungen an diesen Personenkreis betrügen derzeit nur etwa 60 Prozent des Hartz-IV-Regelsatzes und seien nie angepasst worden. „Die Leistungen sind viel zu niedrig, weil sie den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht erfüllen. Doch dieser Anspruch gilt für Asylsuchende genauso wie für alle anderen in Deutschland lebenden Menschen. Menschenwürde und Menschenrechte sind nicht relativierbar." Sie gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Missstand deutlich machen und es in der Folge zu einer Neuregelung des Asylbewerberleistungsgesetzes kommen werde.