(Nr. 171) Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag MARIE LUISE VON HALEM hat anlässlich der heute im Parlament getroffenen Entscheidung über die Beteiligung Brandenburgs an einer gemeinsamen Stelle der Länder zur Überwachung von Personen, die eine so genannte elektronische Fußfessel tragen müssen, vor überzogenen Erwartungen an dieses Instrument gewarnt: „Der Einsatz der Fußfessel gaukelt eine Sicherheit vor, die damit nicht zu erreichen ist. Die Abschreckungswirkung der elektronischen Fußfessel ist fraglich, der Glaube an sie trügerisch. Das Instrument ist eine Luftnummer, ein Placebo für Überwachungsfanatiker.“
Es gehe dabei auch gar nicht um Echtzeit-Überwachung. Die Zeit, bis ein Alarm bei einer Verletzung von Auflagen bei den zuständigen Stellen eintrifft, könne durchaus 45 Minuten betragen. Straftaten könne die elektronische Fußfessel nicht verhindern. „Statt Aufmerksamkeit auf die Fußfessel zu lenken, sollten wir uns besser Gedanken machen, wie eine erfolgreiche Resozialisierung von Straftätern in der Haft gelingen kann.“
In einer Anhörung im Hauptausschuss des Landtags seien die zahlreichen Probleme beim Einsatz der elektronischen Fußfessel deutlich geworden. Neben technischen Beschränkungen u.a. Problemen durch die nicht immer garantierte GPS-Verfügbarkeit bzw. durch leere Akkus, waren das datenschutzrechtliche Fragen, aber auch prinzipielle Zweifel an der abschreckenden Wirkung des Instruments.
MARIE LUISE VON HALEM unterstrich, dass es in der heutigen Landtagssitzung nicht darum gegangen sei, ob das Instrument elektronische Fußfessel zum Einsatz komme oder nicht. Die Entscheidung hierzu sei durch die Verankerung im Strafrecht inzwischen gefallen und die Länder verpflichtet, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Heute sei es um den Beitritt zur gemeinsamen Überwachungsstelle gegangen. Wichtig sei ihr, dass der Einsatz der Fußfessel evaluiert werde, sagte MARIE LUISE VON HALEM.