Zum Inhalt springen

Hinweis: Diese Website wird nicht mehr aktualisiert und dient als Archiv. Weitere Informationen →

Härtefallkommission: Bündnisgrüne fordern Aufhebung von Ausschlussgründen

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag will die Rechte der so genannten Härtefallkommission stärken, die in humanitären Ausnahmefällen gegen die geplante Abschiebung von Flüchtlingen intervenieren und sich für die Vergabe eines dauerhaften Aufenthaltsstatus einsetzen kann. Unnötige Ausschlussgründe, die bislang wiederholt dazu führten, dass in Frage kommende humanitäre Fälle von Flüchtlingen gar nicht erst in der Härtefallkommission behandelt werden konnten, sollen künftig wegfallen, forderte die innenpolitische Sprecherin der Fraktion URSULA NONNEMACHER am Dienstag.

Bislang sei es beispielsweise nicht möglich gewesen, Fälle von Flüchtling, denen im Asylverfahren vorgeworfen wurde, ihre Mitwirkungspflicht verletzt oder falsche Angaben gemacht zu haben, in der Kommission zu beraten. Auch ein bereits feststehender Abschiebetermin gilt bislang als Ausschlussgrund. In der Sitzung des Innenausschusses an diesem Donnerstag wird die Fraktion die Aufhebung dieser Beschränkungen in der so genannten Härtefallkommissionsverordnung fordern und auf die Präzisierung weiterer Regelungen drängen. Ferner soll nach den Forderungen der bündnisgrünen Fraktion die in der Härtefallkommission vertretene Integrationsbeauftragte Stimmrecht bekommen. Das ist bislang nicht der Fall.

„In der Härtefallkommission wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass immer wieder Fälle von Flüchtlingen, die schon jahrelang in Brandenburg leben und hier bereits bestens integriert sind, für die aber kein gesicherter Aufenthaltsstatus besteht, aufgrund der zahlreichen Ausschlussgründe nicht beraten werden können“, sagte URSULA NONNEMACHER. Es sei jedoch zwingend erforderlich, dass jeder humanitäre Ausnahmefall auch als solcher in der Kommission behandelt werden kann.

URSULA NONNEMACHER nannte das Beispiel eines Flüchtlings, der sich in Brandenburg in die Obhut der Kirche begeben hatte und somit informelles Kirchenasyl genoss. Da der für das Asylverfahren zuständige Landkreis gegen den Flüchtling eine Fahndungsausschreibung erwirkt hatte, war es auch hier aufgrund der Ausschlussgründe nicht möglich, den Fall in die Härtefallkommission zu bringen. „Das ist doch widersinnig. Die Frage, ob hier ein Härtefall vorliegt oder nicht, kann damit gar nicht mehr beurteilt werden“, kritisierte URSULA NONNEMACHER.

Die Härtefallkommission ist ein von der Landesregierung eingerichtetes behördenunabhängiges Gremium, in dem VertretreterInnen der Kirchen, von Wohlfahrts- und Flüchtlingsorganisationen, kommunalen Spitzenverbänden und Landesregierung sitzen.