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KFZ-Kennzeichenerfassung hat im Polizeigesetz nichts verloren

(Nr. 9) Nach Medienberichten über einen strittigen Einsatz der KFZ-Kennzeichenerfassung der brandenburgischen Polizei bei einem Bundesliga-Fußballspiel 2009 in Cottbus hat die innenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, URSULA NONNEMACHER, ihre Kritik an der Anwendung dieser Technik im Rahmen der polizeilichen Gefahrenabwehr bekräftigt.

„Die automatische Kennzeichenerfassung hat im Polizeigesetz nichts verloren. Dieses regelt nicht die Möglichkeiten der Polizei bei der Fahndung nach Tatverdächtigen, sondern Maßstäbe für die präventive Polizeiarbeit. Die automatische Kennzeichenerfassung greift jedoch unzulässig in die Grundrechte unbescholtener Bürgerinnen und Bürger ein, deren KFZ-Kennzeichen ohne ihr Wissen mit Fahndungsdateien abgeglichen werden. Die Technik wird inflationär angewandt, die Trefferquote ist jedoch mager und steht zu dem Grundrechtseingriff in keinem Verhältnis. Das Instrument ist überflüssig und sollte schnellstmöglich aus dem Polizeigesetz gestrichen werden."

URSULA NONNEMACHER verwies darauf, dass die KFZ-Kennzeichenerfassung bei Vorliegen eines konkreten Tatverdachts im Rahmen der Strafverfolgung ohnehin möglich sei. Es sei völlig überflüssig sie im Instrumentenkatalog der präventiven Polizeiarbeit zu verankern. Diese Position habe sie bereits in einer von FDP und ihrer Fraktion kurzfristig anberaumten Anhörung zur Änderung des Polizeigesetzes im vergangenen Dezember deutlich gemacht. Damals sei es um die Entfristung strittiger Instrumente wie der KFZ-Kennzeichenerfassung im Polizeigesetz gegangen. Ebenfalls im Dezember hatte ihre Fraktion im Plenum beantragt, die strittigen Instrumente aus dem Polizeigesetz zu streichen.

Nach zahlreichen Bedenken von Experten hatten auch SPD und Linke von der Entfristung Abstand genommen und mit ihrer Mehrheit im Landtag eine neuerliche Befristung bis zum Jahr 2015 durchgesetzt.