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Landtagsgutachten nun in der Regel öffentlich

(Nr. 189) Gutachten, die vom Parlamentarischen Beratungsdienst (PBD) des Brandenburger Landtags erarbeitet werden, sollen künftig im Regelfall wenige Wochen nach der Fertigstellung im Internet öffentlich gemacht werden. Das sieht eine neu gefasste Richtlinie zur Arbeitsweise des PBD vor, auf die sich das Landtagspräsidium verständigt hat. Auf den Weg gebracht worden ist die Änderung von unserer Fraktion. Allerdings konnten wir uns mit unserem Vorschlag, dass Gutachten nur in ganz wenigen, besonders begründeten Ausnahmenfällen nicht veröffentlicht werden, nicht durchsetzen.

Nach der Neuregelung werden Gutachten nach Fertigstellung – wie bisher auch - im Intranet des Landtages veröffentlicht. Neu ist, dass sie zwei Wochen später nun automatisch auf die Internetseite des Landtages gestellt werden und somit für alle einsehbar sind. Folgende Einschränkungen gibt es jedoch: Der Auftraggeber des Gutachtens – also eine der Fraktionen – kann das Gutachten wie jetzt schon vier Wochen für vertraulich erklären und die Einstellung ins Intranet somit verzögern und er kann nun - ohne Angabe von Gründen – einer Veröffentlichung im Internet widersprechen. Die Regelung tritt sofort in Kraft, gilt aber nur für neu erstellte Expertisen.

Dazu sagt, MARIE LUISE VON HALEM, parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Die Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes werden aus Steuermitteln bezahlt. Es bedarf schon einer besonderen Rechtfertigung, wenn sie trotzdem der Allgemeinheit vorenthalten werden. Auch die jetzt getroffene Abmachung erlaubt es Fraktionen, brisante Gutachten der Öffentlichkeit mehr oder minder vorzuenthalten. Die Regel wird in der Praxis aber zu mehr Öffentlichkeit führen. Das ist dann unser Erfolg. "

Die Ausarbeitungen sind für die politisch interessierte Öffentlichkeit von hohem Interesse. Auch für andere Parlamente und Behörden sind die Gutachten sehr hilfreich, ihre Veröffentlichung kann Doppelarbeit und damit Kosten vermeiden helfen.

Vorbild für den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die Regelung im nordrhein-westfälischen Landtag. Dort werden seit vielen Jahren Gutachten direkt nach ihrer Fertigstellung veröffentlicht.