(Nr. 31) Die Parlamentarische Geschäftsführerin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, MARIE LUISE VON HALEM, hat die angekündigte Verfassungsklage des FDP-Abgeordneten Hans-Peter Goetz gegen die Zahlung so genannter Funktionszulagen aus Fraktionszuschüssen in seiner eigenen Fraktion als mutigen Schritt bezeichnet.
„Unsere Fraktion teilt die Auffassung von Herrn Goetz, dass die Zahlung von Funktionszulagen aus den Fraktionszuschüssen nicht verfassungskonform ist. Wir stützen uns dabei auf ein Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes von Anfang 2011, das auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts Bezug nimmt. Danach müssen auf das Amt bezogene Zulagen auf wenige Abgeordnete im Parlament begrenzt sein. Anderenfalls bestehe die Gefahr, dass im Parlament Hierarchien und Abgeordnetenlaufbahnen entstehen und die Abgeordneten nicht mehr frei in ihrer Entscheidung sind. Der Kreis der Abgeordneten, die in Brandenburg eine solche Zulage erhalten, ist im Abgeordnetengesetz geregelt, zusätzliche Zulagen sind dort nicht vorgesehen. Ich begrüße den von Herrn Goetz durch die Klage auf den Weg gebrachten Klärungsprozess."
MARIE LUISE VON HALEM betonte, dass die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die einzige im Landtag ist, die keine Funktionszulagen aus den Fraktionszuschüssen zahlt.