(Nr. 42) Die sozialpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion URSULA NONNEMACHER hat die Landesregierung aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass alleinreisende Flüchtlingsfrauen und besonders Schutzbedürftige, Kinder und Jugendliche grundsätzlich in Wohnungen statt in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. "Auch für alle anderen Flüchtlingsgruppen muss das Ziel die Wohnungsunterbringung sein. Ist die Unterbringung in Gemeinschaftswohnheimen unumgänglich, muss sie auf maximal ein Jahr begrenzt werden."
Ihre Fraktion spreche sich generell für die Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen aus. Solange dies nicht umgesetzt werden könne, müsse die Privatsphäre von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften besser geschützt werden. Gemeinschaftsunterkünfte sollten deshalb in abgrenzbare Wohneinheiten umgestaltet werden, die Flüchtlingen Rückzugsmöglichkeiten erlauben.
Am morgigen Mittwoch wird der Ausschusses für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie eine Anhörung zum Bericht der Landesregierung "Empfehlungen zum Änderungsbedarf der Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften" veranstalten. Der Bericht geht letztendlich auf eine bündnisgrüne Initiative zurück. Er lasse befürchten, dass ein Wohnen nach angemessenen Standards in Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge weiterhin die Ausnahme bleiben wird, sagte URSULA NONNEMACHER.
An der Anhörung nehmen auf Einladung unserer Fraktion knapp 20 betroffene Flüchtlinge aus verschiedenen Wohnheimen teil.