(Nr. 169) URSULA NONNEMACHER, bündnisgrünes Mitglied der Enquetekommission zur Kommunal- und Verwaltungsreform, hat den heute beschlossenen Abschlussbericht der Kommission als insgesamt gute Grundlage für eine Reform der Kommunal- und Landesverwaltung bezeichnet, die in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden müsse.
„Der Bericht ist das Ergebnis eines intensiven, über zweijährigen Diskussions- und Abwägungsprozesses. Natürlich kann kein Kommissionsmitglied erwarten, dass seine Positionen eins zu eins abgebildet werden. Der Bericht gibt den Meinungsbildungsprozess der Kommission insgesamt aber gut wieder, und er trägt darüber hinaus eine deutlich grüne Handschrift“, sagte URSULA NONNEMACHER.
„Die Empfehlung zur Schaffung einer Brandenburgischen Amtsgemeinde geht auf unseren Vorschlag zurück, die Ämter in Brandenburg zu Verbandsgemeinden weiter zu entwickeln und die Mindestgröße für gemeindliche Hauptverwaltungen auf 10.000 Einwohner im Jahr 2030 festzusetzen. Allerdings muss der speziellen Situation in dünn besiedelten Regionen Brandenburgs Rechnung getragen werden, weshalb wir uns für einen „Flächendeckel“ einsetzen, der nach unserer Ansicht nicht größer als 400 Quadratkilometer sein sollte.
Die von der Kommission angeregte Bildung von sieben bis zehn Kreisen entspricht unserer Beschlusslage. Wie bei der Diskussion um die Gemeindestruktur, wo wir uns gegen zu große Einheiten ausgesprochen haben, wurde auch hier übergroßen Regionalkreisen eine Absage erteilt.
Auf unsere Initiative sind auch Vorschläge zur Beteiligung der BürgerInnen am Reformprozess in den Bericht eingeflossen. Außerdem haben wir dafür gesorgt, dass die Ausweitung von Beteiligungs- und Mitwirkungsrechten in den Gemeinden und Ortsteilen als Prüfauftrag im Bericht berücksichtigt wurde.
Wir sind allerdings gegen im Kommissionsbericht beschlossene zum Teil zu weitreichende Übertragungen von Landesaufgaben an die Landkreise. Aus Gründen der Fachlichkeit und der Gefahr der wachsenden politischen Beeinflussbarkeit sollten der Natur- und Umweltschutz sowie der Denkmalschutz nicht vollständig auf die Kreise übertragen werden, sondern auch Landesaufgabe bleiben. Hierzu haben wir ein Sondervotum abgegeben.
Bedauerlich ist, dass die Kommission zum Schluss nicht mehr die Kraft aufgebracht hat, eine klare Aussage zur Einkreisung der kreisfreien Städte zu treffen. Nach den Beschlüssen zu den künftigen Kreisgrößen und den wahrzunehmenden Aufgaben wäre die Einkreisung der kreisfreien Städte - mit Ausnahme Potsdams - ein logischer Schritt gewesen.“