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Im Abseits

(Nr. 206) Zum heutigen Urteil des Sozialgerichts Neuruppin zur Klage gegen die Praxis im Landkreis Oberhavel, Leistungen für Flüchtlinge in Form von Wertgutscheinen zu erbringen, nimmt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN URSULA NONNEMACHER wie folgt Stellung:

„Das Urteil mag die Praxis in Oberhavel formaljuristisch bestätigen, politisch steht der Landkreis mit einem Festhalten am Gutscheinsystem im Abseits.

Die Praxis der Gutscheinvergabe an Flüchtlinge ist hochproblematisch und diskriminierend. Der Handlungsspielraum von Flüchtlingen wird damit ohne Not weiter beschnitten, weil die Gutscheine nur in bestimmten Läden eingetauscht werden können und begrenzt gültig sind. Restgeld wird nicht voll ausgezahlt, die ohnehin niedrigen Leistungen für Asylbewerber so noch weiter geschmälert. Vor allem aber verschlimmert das System die ohnehin bestehende Stigmatisierung der Flüchtlinge, die beim Bezahlen mit Gutscheinen an der Ladenkasse zusätzliche Aufmerksamkeit auf sich ziehen.

Dass der Landrat von Oberhavel, Karl-Heinz Schröter (SPD), trotzt aller Mahnungen und Kritik und obwohl ihm der diskriminierende Charakter des Gutscheinsystems bekannt sein dürfte, darauf beharrt, ist unverantwortlich.

Diese Haltung wie auch die gerade erfolgte Abschiebung eines traumatisierten tschetschenischen Flüchtlingsehepaars in einer Nacht-und-Nebel-Aktion illustrieren den besonders rigiden und abweisenden Umgang des Landkreises mit hilfesuchenden Flüchtlingen.“

URSULA NONNEMACHER erinnerte daran, dass 16 der 18 Landkreise und kreisfreien Städte Brandenburgs inzwischen Bargeld an Asylbewerber auszahlen. Sozialminister Günter Baaske habe in einem Runderlass von Oktober 2011 unmissverständlich klargestellt, dass die Ausgabe von Bargeld anstelle von Gutscheinen mit dem Asylbewerberleistungsgesetz vereinbar sei. Baaske sagte damals zudem, er wünsche sich ausdrücklich, dass die Bargeldauszahlung den Vorrang erhalte.