(Nr. 33) Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag hat die rote-rote Regierungskoalition aufgefordert, die Chancen der laufenden Novelle des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes nicht leichtfertig zu verspielen. „Vor 15 Jahren war Brandenburg mit seinem Akteneinsichtsgesetz Vorreiter, mittlerweile tragen wir die rote Laterne", sagte die innenpolitische Sprecherin der Fraktion URSULA NONNEMACHER. „Wir müssen die Gesetzesnovelle dazu nutzen, uns wieder an die Spitze der Bewegung zu setzen. Doch mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung wird dies nicht möglich sein. Er ist mutlos und verharrt im Denken der Vergangenheit."
„Ein freier Zugang zu für die Allgemeinheit wichtigen Informationen ist eine Grundvoraussetzung für ein lebendiges, demokratisches Gemeinwesen, für Vertrauen in den Staat", sagte URSULA NONNEMACHER. Doch statt dies anzuerkennen, überdehne der rot-rote Gesetzentwurf ein vermeintliches öffentliches Interesse an Geheimhaltung und sehe viel zu viele Ausnahmetatbestände vor. „Im Informationszeitalter kann man die Bürgerinnen und Bürger nicht damit abspeisen, nun auch Fotokopie von Akten anfertigen zu dürfen. Das wäre so, als ob man ICE weiter mit Heizern fahren ließe"
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen eigenen Gesetzentwurf für die Neuregelung des Informationszugangs vorgelegt, der auf der am morgigen Donnerstag stattfindenden Anhörung des Innenausschusses ebenfalls behandelt wird. In ihren bereits vorliegenden Stellungnahmen empfehlen sowohl die brandenburgische und als auch der Berliner Datenschutzbeauftragte anstelle des Regierungsentwurfs den bündnisgrünen Vorschlag zur Grundlage einer Gesetzesnovelle zu machen.
Das von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagene Gesetz soll Bürgerinnen und Bürgern, Bürgerinitiativen und Verbänden umfassenden Zugang zu Informationen in Behörden, in anderen öffentlichen Stellen und in bestimmten Unternehmen -beispielsweise solchen, die Verbrauchserzeugnisse herstellen - verschaffen und zudem Einblick in zahlreiche Verträge über öffentliche Belange geben. Unser Gesetzentwurf sieht zudem einen Informationsanspruch gegenüber kommunalen Unternehmen vor. Der Gesetzentwurf vollzieht zudem eine alte Forderung von Datenschützern und Bürgerrechtlern, indem er Regelungen des alten Akteneinsichtsgesetzes und des Umweltinformationsgesetzes zusammenfasst. Rechtsnormen sollen dadurch übersichtlicher und einer widersprüchlichen Auslegung entgegen gewirkt werden. Der bündnisgrüne Gesetzentwurf greift zudem Aspekte der modernen Transparenzgesetze Hamburgs und Berlins auf, die den Aufbau öffentlich zugänglicher Datenbanken vorsehen und so den zukunftsweisenden Forderungen nach „Open Data" Rechnung tragen.
„Unser Gesetzentwurf würde den Bürgerinnen und Bürgern einen allgemeinen und umfassenden Anspruch auf Zugang zu Informationen einräumen", sagte URSULA NONNEMACHER. Der Anwendungsbereich sei möglichst groß, d.h. der Bestand an zugänglichen Informationen und der Kreis der informationspflichtigen Stellen sind weit, die erforderlichen Ausnahmen sind möglichst eng gefasst.