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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden wegen verweigerter Anerkennung des Beitritts von Christoph Schulze, MdL, in ihre Fraktion vor Landesverfassungsgericht klagen

(Nr. 99) Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist heute von Landtagspräsident Gunter Fritsch schriftlich davon in Kenntnis gesetzt worden, dass er weiterhin nicht bereit sei, den Landtagsabgeordneten Christoph Schulze als Mitglied unserer Fraktion anzuerkennen.

Wir nehmen die vom Landtagspräsidenten formulierte Rechtsauffassung mit Bedauern zur Kenntnis, teilen sie aber nicht. Die Verweigerung des Eintritts eines fraktionslosen Abgeordneten in eine bestehende Fraktion stellt unserer Auffassung nach eine Verletzung der verfassungsmäßigen Rechte des Abgeordneten dar. Dies ist auch das Ergebnis der von uns beauftragten gutachterlichen Stellungnahme des Verfassungsexperten und Rechtsanwalts Hasso Lieber.

Wir sehen uns nun gezwungen, wie vom Landtagspräsidenten explizit angeregt, vor dem brandenburgischen Verfassungsgericht eine Entscheidung zum Fraktionsbeitritt von Christoph Schulze herbeizuführen. Den weiteren Weg werden in unserer kommenden Fraktionssitzung am 11.6.13 besprechen.

„Ich gehe davon aus, dass das Landesverfassungsgericht in der Angelegenheit eine schnelle Entscheidung herbeiführen wird“, sagte der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AXEL VOGEL.

Hier finden Sie den Brief des Landtagspräsidenten an uns, sowie einen bereits zuvor formulierten Brief des Abgeordneten Christoph Schulze an Herrn Fritsch.