(Nr. 156) Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN URSULA NONNEMACHER hat sich entsetzt über die Änderungen gezeigt, die die Koalition zum Gesetzentwurf zur Änderung des Akteneinsichtsrechts in den heutigen Innenausschuss einbringen wird. „Nach einer Anhörung, in der der Regierungsentwurf viel Kritik einstecken musste, weil er den Zugang zu Behördeninformationen mehr erschwert als erleichtert, kommen die Koalitionsfraktionen jetzt mit einem Antrag daher, der quasi keine inhaltlichen Änderungen enthält.“ Der rot-rote Antrag spricht selbst von „redaktionellen Neuformulierungen“, „keinerlei inhaltlichen Änderungen“ und einer „Anpassung der Nummerierung“. „Der fünfseitige Antrag sieht nach viel aus, ist aber an Peinlichkeit nicht zu überbieten,“ sagte URSULA NONNEMACHER. Allein die ILB werde „nicht in Gänze“ aus dem Anwendungsbereich herausgenommen und es werde klargestellt, dass die Antrag stellende Person ein Recht auf Kopien habe und Notizen anfertigen dürfe. „Hier wird das Aktengeheimnis zementiert und das obwohl das Akteneinsichtsrecht in Brandenburg Verfassungsrang hat“, stellte URSULA NONNEMACHER fest.
Dabei hatten die Juso-Hochschulgruppe Potsdam und die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) erst kürzlich zu einem Fachgespräch eingeladen, das sich der Frage widmete, wie man den qualitativen Sprung von der Informationsfreiheit zur Transparenzgesetzgebung schaffe. „Wir kommen in Brandenburg ja leider nicht einmal bis zur Informationsfreiheit, wenn sich die BürgerInnen darüber freuen sollen, dass sie jetzt Notizen machen dürfen. Und das obwohl die SPD auf Bundesebene im Mai selbst einen Gesetzentwurf für ein Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz vorgelegt hat“, sagte URSULA NONNEMACHER.
„Wir haben bereits im August 2012 einen umfassenden Gesetzentwurf vorgelegt, der in der Anhörung sehr gelobt wurde. Darin setzen wir uns für ein Gesetz ein, das den Bürgerinnen und Bürgern den weitest gehenden Zugang zu Informationen in Behörden und öffentlichen Stellen verschafft. Wir fordern einen Informationsanspruch gegenüber kommunalen Unternehmen und solchen, die Verbrauchsprodukte herstellen. Das neue Gesetz sollte die bisherige Rechtslage übersichtlicher machen und den Geist von ‚Open Data' in sich tragen. Wir wollen maximale Transparenz und nur ein Minimum an Ausnahmen“, sagte URSULA NONNEMACHER. „Die öffentlichen Daten sind mit Hilfe von Steuergeldern, also auf Kosten der Öffentlichkeit zusammen getragen worden. Die Bürgerinnen und Bürger haben schon deshalb einen Anspruch darauf, Zugang zu diesen Informationen zu bekommen. Mit Daten wie beispielsweise zu Hygieneuntersuchungen in Restaurants, zum Planungsstand von Großprojekten oder Wetterdaten könnten wirtschaftliche Potentiale angeregt und die Bürgerbeteiligung gestärkt werden.“
In der Anhörung des Innenausschusses zum Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz im März hatte sich URSULA NONNEMACHER in ihren Forderungen nach einem möglichst umfassenden Auskunftsanspruch der Bürgerinnen und Bürger bestärkt gesehen. „Die vom Gros der Expertinnen und Experten gemachten Empfehlungen decken sich im Wesentlichen mit dem, was wir mit unserem bündnisgrünen Entwurf für ein Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz bezwecken. Gegenüber dem Entwurf der Landesregierung hatte ich hingegen viel Skepsis und Ablehnung wahrgenommen.“ Der Entwurf der Landesregierung ‚ignoriere die Entwicklung‘, er sei ‚aus der Zeit gefallen‘, mache ‚ratlos‘; ‚Transparenz sollte die Regel sein‘ und ‚Ausnahmen die Ausnahme‘ habe es beispielsweise von ExpertInnen geheißen.