(Nr. 141) Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN MARIE LUISE VON HALEM hat sich nach der heutigen Anhörung zur Novellierung der Rechtsvorschriften über die Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg kritisch zu einer Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes geäußert.
„Der Städte- und Gemeindebund bringt ähnliche Argumente vor, wie sie derzeit in zahlreichen Gemeinden zu hören sind, in denen über die Zugehörigkeit zum angestammten Siedlungsgebiet von Wenden bzw. Sorben diskutiert wird.
Dabei werden vorrangig mögliche finanzielle Lasten für die Kommunen herausgestellt. Dass die Zugehörigkeit zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben bzw. Wenden auch eine kulturelle Bereicherung darstellt, fällt weitgehend unter den Tisch.
Zudem scheint in Vergessenheit zu geraten, dass die Minderheitenrechte von Sorben bzw. Wenden auf Schutz, Erhaltung und Pflege ihrer Identität und ihres angestammten Siedlungsgebietes Verfassungsrang einnehmen und das Land sowie die Gemeinden durch die Verfassung verpflichtet sind, die Verwirklichung dieser Rechte zu fördern.
Bei der Umsetzung dieser Ansprüche vor Ort kann nicht so verfahren werden, dass die Mehrheit über die Rechte der Minderheiten entscheiden. Auch bei der Ausweisung des Siedlungsgebiets steht nicht zur Debatte, ob die Minderheitenrechte von Sorben bzw. Wenden respektiert werden, sondern nur wie sie umzusetzen sind.“