(Nr. 196) Die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag MARIE LUISE VON HALEM wertet das heutige Urteil des sächsischen Verfassungsgerichtshofes, der bestimmte Kürzungen der sächsischen Landesregierung bei den Schulen in freier Trägerschaft als verfassungsrechtlich unzulässig erklärt hat, als positives Signal für die freien Schulen. Gegen die Kürzungen in Sachsen hatten die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Linke im Sächsischen Landtag geklagt.
„Auch wenn das Urteil nur zum Teil auf die konkrete brandenburgische Situation übertragbar ist, gibt es Berührungspunkte. Eine Parallele sehe ich bei der Festsetzung der Sachkosten für die Schulen in freier Trägerschaft. Diese müssen laut dem Urteil mittels einer vertretbaren Methode realitätsnah festgelegt werden und nicht nur auf einer Schätzung basieren. Derselbe Sachverhalt ist unter anderem Gegenstand unserer Klage hier in Brandenburg. Das Urteil verdeutlicht erneut, dass die Schulen in freier Trägerschaft einen besonderen, durch die Verfassung geschützten Status haben und ihnen nicht einfach das Wasser abgegraben werden darf“, sagte MARIE LUISE VON HALEM.
In Brandenburg hatten die Schulen in freier Trägerschaft sowie die Landtagsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP ebenfalls gegen die Kürzungen der öffentlichen Zuschüsse durch die Landesregierung geklagt. Das Urteil des brandenburgischen Landesverfassungsgerichtes steht noch aus.
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte die Klage unter anderem mit eingereicht, weil die Kürzungen der rot-roten Landesregierung aus ihrer Sicht einer unzulässigen Sonderung der Schüler nach Elterneinkommen Vorschub leisten. „Sie bedroht zudem die Existenz zahlreicher Schulen in freier Trägerschaft, insbesondere kleiner Schulen in ländlichen Regionen“, sagte MARIE LUISE VON HALEM.
>> Das Urteil des sächsischen Verfassungsgerichtshofes im Internet