(Nr. 54) Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag hat heute auf einer Klausur in Steinhöfel (Landkreis Oder-Spree) ein Eckpunktepapier zur Positionierung in der entscheidenden Phase der Enquetekommission 5/2 verabschiedet.
Sie hat bei ihrer Positionierung folgende Leitlinien bekräftigt, auf die sie sich schon zu Beginn der Enquetekommission verständigt hatte:
Wir wollen ausreichend flexible und zukunftsfeste Verwaltungsstrukturen auf allen Ebenen schaffen, wobei auch die funktionale Aufgabenverteilung zwischen Land, Landkreisen, Gemeindeverbänden und Gemeinden auf den Prüfstand muss.
Wir wollen effiziente Verwaltungsstrukturen entwickeln, um mit möglichst wenig Aufwand die Aufgaben der Daseinsvorsorge auch im ländlichen Raum dauerhaft finanzierbar zu gestalten.
Wir legen besonderen Wert darauf, dass die Verwaltungsreform die Perspektive einer Fusion mit Berlin offen halten und nach Möglichkeit befördern muss.
Wir stehen für eine Ausweitung der demokratischen Mitbestimmungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten der BürgerInnen sowohl durch die Ausgestaltung der repräsentativen Vertretungsorgane als auch die Ausweitung plebiszitärer Elemente.
Die bündnisgrüne Fraktion sprach sich dafür aus, die Übertragung von Aufgaben auf die kommunale Ebene und Änderungen an der Gebietsstruktur gemeinsam zu betrachten. Art und Umfang der übertragenen Aufgaben stehen in engem Zusammenhang zur Größe und Verwaltungskraft des aufnehmenden Landkreises. Die Fraktion geht davon aus, dass statt heute aus 14 Landkreisen und 4 kreisfreien Städten das Land Brandenburg in einem konsolidierten Modell aus 7 bis 10 Landkreisen und Potsdam als einziger kreisfreier Stadt bestehen wird. Eine solche Struktur wäre unserer Überzeugung nach nicht nur zukunftsfähig, sondern auch in der Lage, weitere Aufgaben im Rahmen der Funktionalreform aufzunehmen.
Die Fraktion hat sich für eine Übertragung von Aufgaben von der Landes- auf die kommunale Verwaltungsebene mit Augenmaß ausgesprochen. Es wurden 48 einzelne Aufgabenfelder bewertet und davon 11 uneingeschränkt zur Kommunalisierung empfohlen. Ein weiteres Bündel von Landesaufgaben, darunter personalstarke Bereiche wie Straßenbau, Forstverwaltung, Landwirtschaftsverwaltung und Wasserwirtschaft, sollen einer weitergehenden Überprüfung hinsichtlich der Kommunalisierbarkeit oder der Teilkommunalisierbarkeit unterzogen werden.
Mehrere sensible Bereiche wie zum Beispiel die Denkmalpflege, der Natur- und Umweltschutz sollen weiter auf der Landesebene wahr genommen werden. In diesen Bereichen befürchten wir den Verlust von Fachlichkeit durch eine Zersplitterung und einen personellen Mehraufwand bei einer Übertragung. Außerdem sehen wir gerade dort die Gefahr, dass fachliche Bewertungen einem größeren politischen Druck ausgesetzt sein könnten.
Den kompletten Beschluss der Fraktion als PDF gibt es hier.
Anlage 1 zum Fraktionsbeschluss: Zur Kommunalisierung empfohlene Aufgaben