(Nr. 34) Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN URSULA NONNEMACHER hat den heutigen Bundesratsbeschluss zur Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes kritisiert. „Damit wurde die Chance verpasst, gleiches Recht für alle herzustellen“, sagte sie.
„Das Bundesverfassungsgericht hat vor zwei Jahren unmissverständlich klar gemacht, dass bei der Frage des Existenzminimums nicht mit zweierlei Maß gemessen werden darf. Statt diesen Missstand abzuschaffen, hat der Bundesrat die Ungleichbehandlung unterschiedlicher Gruppen von Hilfsbedürftigen heute fortgeschrieben. Zwar ist nicht zu verkennen, dass es mit der Gesetzesnovelle Verbesserungen geben wird - beispielsweise durch den nun früher möglichen Zugang von Asylbewerbern und Asylbewerberinnen zum Arbeitsmarkt. Doch die vom Verfassungsgericht gerügte Diskriminierung von Asyl- und Schutzsuchenden besteht im Grundsatz eben fort. Flüchtlinge werden damit weiter als Menschen zweiter Klasse behandelt. Aus unserer Sicht gehört das Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft. Asylsuchende sollten sofort Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten wie auch andere Notleidende.“
Eine substanzielle Verbesserung werde erreicht sein, wenn der nach zähen Verhandlungen auch unter grüner Beteiligung von der Bundesregierung zugesagte Zugang von kranken AsylbewerberInnen und Flüchtlingen zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sowie die zugesagte Abschaffung des Sachleistungsprinzips umgesetzt sind, sagte URSULA NONNEMACHER.