Zum Inhalt springen

Hinweis: Diese Website wird nicht mehr aktualisiert und dient als Archiv. Weitere Informationen →

Freier Informationszugang darf kein rot-rotes Tuch bleiben

(Nr. 121) Zu dem von der CDU-Fraktion im Brandenburger Landtag beauftragten Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes zum Akteneinsichtsrecht sagt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag URSULA NONNEMACHER:

„Durch die Aussagen des Gutachtens sehen wir uns in unserer jahrelangen Kritik am Umgang von Rot-Rot mit Akteneinsichtsrechten bestätigt“, so die innenpolitische Sprecherin.

Die bündnisgrüne Fraktion hatte vor zwei Jahren ein Informationsfreiheitsgesetz in den Landtag eingebracht, das von der Datenschutzbeauftragten bis zu Open-Data-Experten viel Anerkennung erfuhr. Es sollte allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu für sie relevanten Informationen erleichtern und – mit Steuergeldern erhobene – Daten z.B. aus dem Bereich des Umwelt- oder Verbraucherschutzes unmittelbar im Internet zur Verfügung stellen. „Das später verabschiedete rot-rote Akteneinsichtsgesetz mit seinen vielen Ausnahmetatbeständen war ein Mini-Reförmchen und muss bald auf den Prüfstand“, fordert URSULA NONNEMACHER.

„Die Philosophie von Rot-Rot, statt der Informationsfreiheit das Aktengeheimnis zu schützen, missachtet nicht nur die Rechte der Mitglieder des Landtags, sondern aller Menschen im Land“, kritisiert die innenpolitische Sprecherin. „Mit dem Gutachten des unabhängigen Beratungsdienstes des Landtages wird der Druck auf die Landesregierung größer, zügig Rechtssicherheit für deutlich erweiterte Abgeordnetenrechte bei der Akteneinsicht, vor allem auch bei Landesunternehmen und Unternehmen mit Landesbeteiligung, zu schaffen. Informationsfreiheit und Open Data werden wir für uns auch in der nächsten Legislaturperiode ganz oben auf der Agenda stehen“, versichert URSULA NONNEMACHER.