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Kennzeichnungspflicht für PolizeibeamtInnen hat sich bewährt

(Nr. 47) Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN URSULA NONNEMACHER hat der Anfang 2013 eingeführten Kennzeichnungspflicht für uniformierte Polizeibeamtinnen und -beamte in Brandenburg ein positives Zeugnis ausgestellt. „Trotz des anfänglichen erheblichen Widerstandes der Polizeigewerkschaften hat sich die Einführung der Kennzeichnungspflicht als Erfolg erwiesen“, sagte sie in Reaktion auf die Antwort der Landesregierung auf eine von ihr gestellte Kleine Anfrage. URSULA NONNEMACHER kritisierte jedoch, dass es immer noch zu viele Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht gebe.

Nach Einschätzung der Landesregierung hat die Kennzeichnungspflicht zu einer 'allgemein ... größeren Bürgernähe und Akzeptanz' der Polizei geführt. Auch sei sie von den Polizistinnen und Polizisten grundsätzlich angenommen worden. Lediglich zwei Polizeivollzugsbedienstete hätten dagegen geklagt, heißt es in der Antwort. Im Vorfeld der Einführung insbesondere von Gewerkschaftsseite befürchtete Übergriffe auf Polizeibeamte in direktem Zusammenhang mit der Kennzeichnungspflicht hat es laut Landesregierung bisher nicht gegeben.

Die Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbedienstete gilt seit dem 1.1.2013. Sie ist in § 9 des Brandenburgischen Polizeigesetzes und in der Verwaltungsvorschrift Kennzeichnungspflicht vom 21.11.2012 näher ausgestaltet. Grundsätzlich wird ein Namensschild getragen, welches beim Einsatz in geschlossenen Einheiten durch eine Ziffernkombination ersetzt wird. Von der Pflicht, ein Namensschild zu tragen, gibt es Ausnahmen. Einige sind auch generell von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.

Zur Kleinen Anfrage und Antwort der Landesregierung