(Nr. 10) Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag möchte die Kunst- und Musikschulen des Landes finanziell besser ausstatten. Einen entsprechenden Änderungsantrag wird die kulturpolitische Sprecherin der Fraktion, MARIE LUISE VON HALEM, am morgigen Mittwoch zur abschließenden Beratung des Musik- und Kunstschulgesetzes in der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur einbringen.
„Wir beantragen die im Gesetzentwurf vorgesehene Summe für die Musikschulen von 2,6 Mio. Euro auf 5,2 Mio. Euro und die vorgesehene Summe für die Kunstschulen von 90.000 Euro auf 400.000 Euro ab 2014 zu erhöhen“, sagte MARIE LUISE VON HALEM. „Nur durch eine entsprechende Anpassung der Fördersumme wird es den Musikschulen möglich sein, die erhofften Verbesserungen bei der Öffnung des Musikschulangebots, dem Abbau von Wartelisten, der Förderung weiterer Kooperationen sowie der leistungsgerechten Bezahlung der Lehrer zu erreichen.“
Der Landesanteil an der Finanzierung der Musikschulen sei seit der Einführung des Musikschulgesetzes im Jahr 2000 von 15 auf 9 Prozent gesunken. Damit sei Brandenburg bundesweites Schlusslicht. Im gleichen Zeitraum seien die Schülerzahlen, die geleisteten Unterrichtstunden und die Personalkosten deutlich gestiegen, sagte VON HALEM.
Sie begrüße die Aufnahme der Kunstschulen in das Gesetz. Diesen würde nach dem bisherigen Gesetzentwurf jedoch nur 90.000 Euro zur Verfügung gestellt, das entspreche der bisherigen Förderung von drei Kunstschulen seitens des Landes. „Ein Armutszeugnis, das beweist, wie wenig ernst die Landesregierung ihre eigenen Ziele im Bereich der kulturellen Bildung nimmt. Ein flächendeckendes Angebot mit Kunstschulen in Brandenburg lässt sich damit nicht schaffen“, sagte VON HALEM.
Am Mittwoch berät der Ausschuss Wissenschaft, Forschung und Kultur abschließend über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein neues Musik- und Kunstschulgesetz. Es soll nächste Woche vom Landtag beschlossen werden. Nachdem im Jahr 2010 die Volksinitiative „Musische Bildung für alle“ abgelehnt wurde, beschloss der Landtag gleichzeitig auf Grundlage einer Evaluierung der Situation der Musikschulen das Musikschulgesetz zu novellieren. Mit der Novellierung sollten u.a. die langfristigen finanziellen Perspektiven der Musikschulen und die Situation der an den Musikschulen Beschäftigten geklärt werden. Bei der Evaluierung wurde festgestellt, dass im Betrachtungszeitraum von 1999 bis 2009 der Anteil der Honorarkräfte (Durchnittsstundenlohn 17,73 €) um 8% wuchs, während fest angestellte Vollzeitkräfte (Stundenlöhne von ca. 45 bis 70 €) um 10% abgebaut wurden. Der Landesverband der Musik- und Kunstschulen hat bereits seinen Vorstand damit beauftragt, eine weitere Volkinitiative vorzubereiten, sollte im laufenden Gesetzgebungsverfahren keine angemessene Anpassung der finanziellen Rahmenbedingungen für die Musikschulen erfolgen.