(Nr. 4) Zum heute vom Kabinett vorgelegten neuen Hochschulgesetz äußert sich die wissenschaftspolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag MARIE LUISE VON HALEM:
„Die Landesregierung verpasst die Chance, den Stillstand in der Brandenburger Hochschulpolitik zu beenden. Die Fortschreibung des Hochschulgesetzes enthält zwar einige Schönheitskorrekturen, aber keine substanziellen Fortschritte – weder bei den Arbeits- und Studienbedingungen, noch bei der demokratischen Beteiligung an Entscheidungsprozessen“ zeigt sich VON HALEM enttäuscht.
„Das Gesetz definiert keine konkreten Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen wissenschaftlicher Beschäftigter unterhalb der Professur. „Die Mindestvertragslaufzeit für akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss mit mindestens zwei Jahren festgeschrieben werden – so wie es der Senat der Uni Potsdam bereits tut.
Laut Gesetz sollen weiterhin Professorinnen und Professoren die Mehrheit in den entscheidenden Hochschulgremien stellen, so wie es das Bundesverfassungsgericht vor mehr als 40 Jahren einmal vorsah. Für uns ist es jedoch längst an der Zeit, die Senate und Fachbereichsräte viertelparitätisch zu besetzen – also zu je 25 Prozent mit Professorinnen oder Professoren, Studierenden, wissenschaftlichem Mittelbau sowie Beschäftigten in Technik und Verwaltung“, fordert VON HALEM. „Da Frauen in den Führungsgremien der Hochschulen stark unterrepräsentiert sind, schlagen wir für die neu vorgesehene Findungskommission für die Präsidentin vor, einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent festzulegen.“
Die Landesregierung hält im Gesetzentwurf auch an der rechtlich und sachlich fragwürdigen Rückmeldegebühr für Studierende fest. „Diese versteckte Studiengebühr gehört abgeschafft“, sagt MARIE LUISE VON HALEM – so wie es auch jüngst die Fraktion Die Linke vorschlug – allerdings erfolglos.