(Nr. 91) Die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag MARIE LUISE VON HALEM hat das heutige Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes begrüßt, wonach die Kürzungen bei den Schulen in freier Trägerschaft in Thüringen verfassungsrechtlich unzulässig sind. Gegen die Kürzungen in Thüringen hatte die Thüringer Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geklagt.
„Auch wenn das Urteil nur zum Teil auf die konkrete brandenburgische Situation übertragbar ist, gibt es Berührungspunkte. Eine Parallele sehe ich bei der unklaren Festsetzung der Sachkosten für die Schulen in freier Trägerschaft durch die Thüringer Kultusverwaltung. Diese müssen laut dem Urteil mittels einer vertretbaren Methode realitätsnah festgelegt werden und dürfen nicht nur auf einer Soll-Kostenschätzung basieren. Derselbe Sachverhalt ist unter anderem Gegenstand unserer Klage hier in Brandenburg. Das Urteil verdeutlicht zudem, dass der Gesetzgeber verpflichtet ist, Entscheidungen selbst und hinreichend bestimmt zu treffen und diese nicht einfach an die Exekutive abgeben darf. Genau dieser Kritikpunkt trifft auch in Brandenburg zu. Das Urteil aus Thüringen bestärkt mich in der Erwartung, dass die ungerechten Kürzungen für die freien Schulen in Brandenburg zurückgenommen werden“, sagte MARIE LUISE VON HALEM.
In Brandenburg hatten die Schulen in freier Trägerschaft sowie die Landtagsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP ebenfalls gegen die Kürzungen der öffentlichen Zuschüsse durch die Landesregierung geklagt. Das Urteil des brandenburgischen Landesverfassungsgerichtes steht noch aus.
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte die Klage unter anderem mit eingereicht, weil die Kürzungen der rot-roten Landesregierung aus ihrer Sicht einer unzulässigen Sonderung der Schüler nach Elterneinkommen Vorschub leisten. „Sie bedroht zudem die Existenz zahlreicher Schulen in freier Trägerschaft, insbesondere kleiner Schulen in ländlichen Regionen“, sagte MARIE LUISE VON HALEM.
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