(Nr. 79) Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU haben zum Schlussbericht des Untersuchungsausschusses ein Sondervotum verfasst.
Der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Obmann seiner Fraktion im U-Ausschuss Axel Vogel sagt dazu:
„Der Untersuchungsausschuss hat Wirkung erzielt, seine Arbeit hat sich mehrfach ausgezahlt. Schon kurz nach Beginn des Ausschusses verschärfte das Finanzministerium die Regeln für den Verkauf ehemaliger Militärflächen. Inzwischen wird auch der Landtag besser eingebunden. Der Verkauf der Militärliegenschaft Krampnitz wurde rückabgewickelt und steht Potsdam nun zur Entwicklung zur Verfügung. Zu den dubiosen Verkäufen von Liegenschaften in Bad Saarow und Oranienburg ermittelt die Staatsanwaltschaft. Damit ist die organisierte Verantwortungslosigkeit bei der Verwertung von Landesliegenschaften beendet worden.“
Der CDU-Obmann im Untersuchungsausschuss 5/1, Dierk Homeyer, wirft dem Finanzministerium vor, durch massives Fehlverhalten und kollektives Versagen das undurchsichtige Geschäftsgebaren der Brandenburgischen Bodengesellschaft mbH begünstigt und einen Schaden für das Land nicht verhindert zu haben:
„Die Kontrolle des Finanzministeriums erscheint absolut unzureichend“, sagt der CDU-Politiker. "Nach unserer Einschätzung ist das Finanzministerium weder seiner Verantwortung für das Land noch das Geld seiner Bürger gerecht geworden."
Als Beispiele nennt Dierk Homeyer die Grundstücksverkäufe der BBG in Krampnitz, Bad Saarow und am ehemaligen Flughafen Oranienburg. „Der Untersuchungsausschuss hat aufgezeigt, dass bei diesen Geschäften ein Schaden für das Land Brandenburg entstanden sein könnte."
Zum Hintergrund
Der Untersuchungsausschuss widmet sich seit dem Jahr 2010 der Aufklärung von möglichen Versäumnissen und Fehlern bei Verkäufen landeseigener Grundstücke und landeseigener Unternehmen zum Schaden des Landes Brandenburg und der Aufklärung der Verantwortung der Brandenburger Landesregierungen hierfür (Untersuchungsausschuss zur BBG- und Immobilienaffäre).
Ein konkret quantifizierbarer Schaden ist nur deshalb vom Untersuchungsausschuss nicht festzustellen, weil dieser keine eigenen Sachverständigengutachten in Auftrag gab. Bei dem Veräußerungsvorgang Bad Saarow Pieskower Chaussee ist ein konkret zu beziffernder Schaden von über 200.000 Euro zu befürchten.