(Nr. 64) Die innenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, URSULA NONNEMACHER, hat der Kritik der Landesbeauftragten für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht Dagmar Hartge an der Novellierung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes zugestimmt.
„Durch die rot-rote Novellierung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIG) im letzten Jahr wurde das Aktengeheimnis zementiert und das, obwohl das Akteneinsichtsrecht in Brandenburg Verfassungsrang hat. Den Bürgerinnen und Bürgern wird eine echte Informationsfreiheit damit weiterhin vorenthalten“, sagte URSULA NONNEMACHER. Wenigstens wurde die Verabschiedung des Gesetzes durch den Beschluss „Moderne Verwaltung durch Open-Government-Data!“ begleitet, der einen Bericht an den Innenausschuss zu im Open-Government-Data-Bereich getroffenen Maßnahmen bis zum 30.4.2014 vorsieht. „Diesen Bericht werden wir in einem Fachgespräch am 27.5.2014 mit Experten diskutieren und schauen, ob wenigstens hier der Fortschritt auch in Brandenburg Einzug halten wird.“
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte 2012 den Entwurf für ein neues deutlich weiter gehendes Informationsfreiheitsgesetz in den Landtag eingebracht, der in Plenum, Ausschuss und Anhörung eine breite Zustimmung erfuhr. Rot-Rot ging unser umfassender Auskunftsanspruch aber zu weit. Der dann von der Landesregierung vorgelegte Gesetzesvorschlag enttäuschte in seiner Kleinmütigkeit und blieb weit hinter den Anforderungen einer Informationsgesellschaft zurück – so das Urteil der Fachleute.
„Dabei war Brandenburg einmal die Spitze der Bewegung“, sagte URSULA NONNEMACHER. „Das 1992 in unserer Landesverfassung garantierte, umfassende Akteneinsichtsrecht und Recht auf informationelle Selbstbestimmung suchten in Deutschland ihresgleichen. Selbst das mit einiger Bedenkenträgerei gespickte Akteneinsichts- und Informationsgesetz von 1998 war noch deutschlandweit beispielhaft. Heute haben die anderen Bundesländer Brandenburg jedoch längst überholt.“
>> Zum Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum 31. Dezember 2013 (als PDF-Datei)