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Änderung des Landespflegegeldgesetzes greift zu kurz – Gesetz schreibt Ungerechtigkeiten fort

Die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN URSULA NONNEMACHER hat die geplante Gesetzesänderung zur Erhöhung des Landespflegegeldes an diesem Mittwoch im Landtag als nicht weitreichend genug kritisiert.

„Wichtige erforderliche Änderungen am Gesetz werden nicht mit angepackt“, sagte sie. Aktuell werden Menschen, die Leistungen zur Pflege aus dem XI. Sozialgesetzbuch erhalten, und Menschen, die in Heimen leben, in Brandenburg vom Pflegegeld ausgeschlossen. Die bündnisgrüne Fraktion hatte sich im Sozialausschuss vergeblich dafür eingesetzt, dass auch sie Anspruch auf die Leistungen geltend machen können, wie das in vielen anderen Bundesländern der Fall ist.

„Die Landesregierung sieht sich gerne als Vorreiterin bei der Umsetzung verbesserter Rechte für Menschen mit Behinderung. Umso mehr irritiert, dass Rot-Rot unseren Änderungsantrag im Sozialausschuss in Gänze abgelehnt hat. So werden weiterhin viele Menschen mit Behinderungen nichts von den Teilhabeleistungen haben“, kritisierte URSULA NONNEMACHER. Bestehende Ungerechtigkeiten würden mit der Gesetzesnovelle fortgeschrieben. Der Name 'Pflegegeldgesetz' sei zudem irreführend. „Pflege dient dem Erhalt oder der Wiederherstellung der Kräfte betroffener Menschen. Ziel des Landespflegegeldgesetzes ist aber, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern“, sagte sie.

Blinde Menschen und teilweise auch schwerbehinderte und gehörlose Menschen erhalten in allen Bundesländern einkommens- und vermögensunabhängige Leistungen auf Grundlage der jeweiligen Landesblinden- bzw. Landespflegegeldgesetze.