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Entscheidung zum LEP - Planlos in die Zukunft?

(Nr. 51) Nach der jüngsten und endgültigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Unwirksamkeit des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg hat der verkehrs- und infrastrukturpolitische Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag MICHAEL JUNGCLAUS die Landesregierung kritisiert:

„Dass der Landesentwicklungsplan von 2009 keinen Bestand haben konnte, zeichnete sich schon lange ab. Spätestens als das OVG Berlin-Brandenburg den Landesentwicklungsplan im Juni 2014 für ungültig erklärte, hätte die Landesregierung reagieren und die alte Planung ad acta legen müssen. Stattdessen jedoch versicherte Infrastrukturministerin Kathrin Schneider noch unlängst im zuständigen Ausschuss, es werde alles gut ausgehen.

Heute sind wir schlauer und stehen vor dem Scherbenhaufen eines zerschossenen Landesentwicklungsplans, eines Schadens mit erheblichen Auswirkungen auch auf den Ausbau der Windkraft im Land. Aufgrund der Versäumnisse der Landesregierung ist in Hinblick auf die Regionalpläne eine erhebliche Rechtsunsicherheit eingetreten, die Planer, Bürger und Investoren gleichermaßen trifft. Es kann nicht sein, dass wir die Regionalplanungsgemeinschaften zurück auf Los schicken und Pläne neu geschrieben werden müssen. Wir fordern die Landesregierung daher auf, für die derzeit in Erstellung befindlichen Teilregionalpläne Wind umgehend für Rechtssicherheit zu sorgen.

Auch ist mit der Ungültigkeit des Landesentwicklungsplans die finanzielle Förderung der Mittel- und Grundzentren infrage gestellt. Die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg hätte damals zum Anlass genommen werden müssen, Konsequenzen für die Landesplanung zu ziehen, insbesondere den Sonderweg zu beenden, keine Grundzentren auszuweisen.

Die Leipziger Entscheidung verdeutlicht, wie falsch die Landesregierung damit lag, gegen das Urteil von 2014 vor dem Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einzulegen. Hätte sie nach der Entscheidung des OVG gleich die richtigen Konsequenzen gezogen, wären wir heute deutlich weiter.

Wir nehmen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Anlass, die Regierung dazu aufzurufen, die Weichen im Land endlich Richtung Zukunft zu stellen. Wir müssen verstärkt über die zukünftige Entwicklung des Landes sprechen, insbesondere Aufgaben der Raumordnung neu diskutieren und den Schwerpunkt verstärkt auf Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Klimaanpassung und Lärmschutz setzen.“