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Ermittlungsverfahren im Maskenmann-Fall muss Nachspiel haben

(Nr. 85) Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN URSULA NONNEMACHER hat nach dem Abschluss des Maskenmann-Prozesses ihre Kritik an dem polizeilichen Ermittlungsverfahren vor Anklageerhebung wiederholt.

„Die Vorgehensweise der für diese Ermittlungen verantwortlichen polizeilichen Führungsebene wirft ernst zu nehmende Fragen auf, denen nach Prozessende nachgegangen werden muss. So herrschen nicht nur Zweifel, dass fachlich alles korrekt lief. Befremdliche Berichte, dass nicht in alle Richtungen ermittelt, entlastende Ansätze nicht verfolgt und von `oben´ Einfluss genommen worden sein soll, tauchen das Ermittlungsverfahren in ein trübes Licht. Auch der Vorwurf, dass Ermittlungsbeamte vor ihrer Zeugenaussage im anschließenden Prozess von Vorgesetzten unter Druck gesetzt worden sein sollen, darf nicht so stehen gelassen werden. Spätestens, als ein Kriminalbeamter Selbstanzeige wegen Strafvereitelung im Amt gestellt hat, hätten in der Polizeispitze die Alarmsignale läuten müssen.

Hier entsteht der Eindruck von Seilschaften, Dünkel und einem Klima der Angst in der Polizeibehörde. All das ist mit moderner Polizeiarbeit nicht vereinbar und bedarf einer nachträglichen Auswertung. Ob im Parlament oder behördenintern, ist noch zu klären.“