(Nr. 185) Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN URSULA NONNEMACHER hat der Landesregierung vorgeworfen, laufende Volksbegehren auszubremsen, indem sie angekündigte Erleichterungen, für die Anliegen der Volksbegehren zu werben, verzögert. Eine von Infrastrukturministerin Kathrin Schneider Ende September angekündigte Allgemeinverfügung, die es den Initiatoren der Volksbegehren grundsätzlich erlauben soll, in Gemeinden über die gesamte Laufzeit Straßenplakate aufzuhängen, ist immer noch nicht in Kraft. Die Abgeordnete sagte:
„Das Volksbegehren „Stoppt Massentierhaltung“ endet Mitte Januar, das Volksbegehren „Keine dritte Starbahn am BER“ Mitte Februar. Für beide Initiativen wird die Zeit, Nutzen aus der angekündigten Allgemeinverfügung zu ziehen, immer knapper. Dass sich Ministerin Schneider mit dem Einlösen ihrer Zusage so viel Zeit lässt, befremdet mich und ist höchst ärgerlich. Hier liegt der Schluss nahe, dass bewusst versucht wird, Volksbegehren auszubremsen.“
Die Abgeordnete wies darauf hin, dass Volksbegehren ein in der Verfassung verankertes Instrument der direkten Demokratie sind. „Wie Parteien bei Wahlen müssen deren Initiatoren aber auch ausreichend Möglichkeiten haben, für ihre Anliegen zu werben“, sagte URSULA NONNEMACHER. „Wer hier auf die Bremse tritt, bringt auch eine Geringschätzung der direkten Demokratie zum Ausdruck.“
Die Initiative für verbesserte Möglichkeiten des Plakatierens war von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ausgegangen, die hierzu im Septemberplenum einen Entwurf zur Änderung des Straßengesetzes eingebracht hatte. Diesen hatten die Koalitionsfraktionen abgelehnt. Ministerin Schneider hatte in der Plenarsitzung jedoch eine „untergesetzliche Regelung angekündigt“. Derzeit ist die Genehmigungspraxis in den Kommunen höchst uneinheitlich und teilweise sehr restriktiv.