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Rot-Rot kippt Vorschlag einer bürgerfreundlicheren Abgabenerhebung

(Nr. 196) Zur Ablehnung des Gesetzentwurfs zur Vereinfachung der kommunalen Abgabenerhebung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der heute im Ausschuss für Inneres und Kommunales beraten wurde, nimmt die innen- und kommunalpolitische Sprecherin URSULA NONNEMACHER wie folgt Stellung:

„Die Ablehnung unseres Gesetzentwurfs durch die rot-rote Koalition ist unverständlich und nicht nachvollziehbar. Die Begründung der Koalitionsabgeordneten für ihre Ablehnung ist eine kommunalpolitische Bankrotterklärung.

Mit unserem auch in einer Anhörung von Experten und Praktikern gelobten Gesetzentwurf wollten wir die Abgabenerhebung planbarer und bürgerfreundlicher gestalten und damit Bürgerinnen und Bürger, Gerichte und Verwaltung entlasten. Dazu sollte die Möglichkeit geschaffen werden, die Kalkulationsperiode für kommunale Benutzungsgebühren von derzeit maximal zwei auf maximal fünf Jahre zu verlängern. Die kommunalen Aufgabenträgern hätten so einen größeren Handlungsspielraum erhalten, die für Bürger und Verwaltung beste Gebührenkalkulationsperiode zu wählen, ohne sie zu etwas zu verpflichten. Dass die Koalitionäre befürchten, die Kommunen könnten diese Vergrößerung ihres Handlungsspielraums dahingehend missverstehen, dass der maximale Kalkulationszeitraum ausgeschöpft werden müsste, ist absurd und zeigt, dass die Koalition kein Vertrauen in die Kommunen hat. Für die weitere Debatte mit der kommunalen Ebene über die Verwaltungsstrukturreform ist das kein gutes Zeichen.

Besonders ärgerlich ist die Tatsache, dass damit auch unser Vorschlag zur Sicherung von öffentlichen Lasten bei Beitragsschuldnern vom Tisch gewischt wurde. Mit dieser Gesetzesänderung hätten viele Brandenburger, die nicht rechtzeitig hohe Beitragsschulden zahlen können, länger vor Zwangsvollstreckungen bewahrt werden können. Wenn es in Zukunft z.B. nach der Erhebung von Altanschließerbeiträgen vermehrt zu Zwangsvollstreckungen durch die Kommunen oder kommunale Zweckverbände kommen wird, dann sind das rot-rote Zwangsvollstreckungen, die vermeidbar gewesen wären.“