(Nr. 144) Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, URSULA NONNEMACHER, hat die Landesregierung aufgefordert, das Ende des Monats auslaufende Landesaufnahmeprogramm für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge zu verlängern. Durch dieses Programm können syrische Bürgerkriegsflüchtlinge über vergleichsweise sichere Wege nach Deutschland einreisen, wenn sich hier lebende Angehörige oder Dritte verpflichten, für ihren Lebensunterhalt aufzukommen.
„Bürgerkriegsflüchtlinge müssen hohe Beträge an Schleuser zahlen und setzen bei ihrer Flucht oftmals ihr Leben aufs Spiel“, sagte URSULA NONNEMACHER. „Wenn Angehörige oder andere Menschen in Deutschland sie davor bewahren, indem sie für die hier anfallenden Kosten aufkommen, ist das ein höchst respektabler Akt der Mitmenschlichkeit. Er bedarf der politischen Unterstützung.“
Voraussetzung dafür, dass das Landesaufnahmeprogramm zum Tragen kommen kann, ist, dass ein Verwandter des Flüchtlings in Brandenburg seinen Wohnsitz hat. Die Lebenshaltungskosten für den Flüchtling können sowohl von dem jeweiligen Verwandten, aber auch von Dritten übernommen werden.
Das Landesaufnahmeprogramm ist 2013 erlassen worden; es gibt es in ähnlicher Form auch in anderen Bundesländern. Von den derzeit rund 3000 syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen in Brandenburg konnten seit 2013 aber nur 54 Syrerinnen und Syrer von ihm Gebrauch machen. URSULA NONNEMACHER sprach sich deshalb dafür aus, den Kreis der Personen, der für Flüchtlinge bürgen kann, weiter zu fassen, sodass dieser nicht nur Verwandte ersten (Eltern, Kinder) und zweiten Grades (Großeltern, Enkel, Geschwister), sondern auch dritten Grades (Tanten, Onkel, Neffen, Nichten) umfasst.
>> Zum Antrag: Landesaufnahmeprogramm verlängern (pdf-Datei)