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Besitz halbautomatischer Waffen verbieten

(Nr. 102) Der Fraktionsvorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag AXEL VOGEL hat gefordert, den Besitz halbautomatischer Waffen für Privatpersonen generell zu verbieten und strengere Auflagen für den Besitz und die Lagerung von Munition zu erlassen. „Das Zerstörungs- und Gefahrenpotenzial durch einen Missbrauch derartiger Waffen mit hoher und schneller Schussfolge ist ein zu großes Risiko für die Gesellschaft“, sagte er. Er verwies auf entsprechende Forderungen der bündnisgrünen Bundestagsfraktion. Die jüngsten traurigen Ereignisse in Paris, Orlando und München bestätigen die Notwendigkeit einer weiteren Verschärfung des Waffenrechts.

Hier müsse darüber hinaus auch sichergestellt werden, dass gegen den Onlinehandel mit Waffen vorgegangen werde und sich sogenannte Dekowaffen nicht mehr in scharfe Waffen zurückbauen lassen. Dies war Medienberichten zufolge beim Amoklauf in München der Fall.

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage (pdf-Datei) von AXEL VOGEL gab die Landesregierung an, dass in Brandenburg 7378 halbautomatische Waffen legal registriert sind. Darunter sind Waffen, deren Magazine mehr als zwei Schuss Munition fassen, wechselbare Magazine haben und zum Teil aussehen wie Kriegswaffen. AXEL VOGEL verwies darauf, dass solche halbautomatischen Waffen von Inhabern von Waffenbesitzkarten in Deutschland sogar legal über Online-Portale bezogen werden können.

„Weder Sportschützen noch Jäger brauchen halbautomatische Waffen“, sagte der Abgeordnete. „Halbautomatische Waffen können technisch problemlos mit großen Magazinen nachgerüstet werden, obwohl die Benutzung solcher veränderter Waffen hierzulande zum Teil verboten ist. Dass Kriegswaffen oder Waffen, die wie Kriegswaffen aussehen, gehandelt werden dürfen, ist ohnehin ein Skandal.“

AXEL VOGEL forderte die Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, die das Ziel verfolgt, den Besitz halbautomatischer Waffen für Sport bzw. Jagd generell zu verbieten und diese Waffen einzuziehen. Zudem müssten gesetzliche Obergrenzen für den Besitz von Munition eingeführt und Sportschützen untersagt werden, Waffen und Munition in einem Gebäude zu lagern. Lediglich Jägern sollte es erlaubt sein, kleine Mengen an Munition für die Ausübung der Jagd unter strengen Sicherheitsvorkehrungen zu Hause zu lagern.

Solange der Besitz halbautomatischer Waffen noch legal sei, sei zu prüfen, ob ordnungsrechtlich verfügt werden könne, dass die Munition in Polizeidienststellen oder bei anderen Ordnungsbehörden gelagert werden müsse.

Weiterführende Informationen

>> Kleine Anfrage „Verbreitung (halb-)automatischer Waffen in Brandenburg“ und Antwort der Landesregierung

>> Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes – Schutz vor Gefahren für Leib und Leben durch kriegswaffenähnliche halbautomatische Schusswaffen (pdf-Datei)