(Nr. 68) Der Regierungschef und die Minister dürfen ihre herausgehobene Stellung nicht für Wahlwerbung ihrer Parteien missbrauchen. Dies geht aus dem im Grundgesetz verankerten Neutralitätsgebot für die Regierung und dem Prinzip der Chancengleichheit politischer Bewerber hervor. Da gegen diese Prinzipien im politischen Alltag Brandenburgs regelmäßig verstoßen wird, haben sich die Parlamentarischen Geschäftsführer der Koalitionsfraktionen und CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor einigen Wochen auf einen gemeinsamen Vorschlag zu Vorgaben für die „regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit“ verständigt. SPD und Linke haben vor der heutigen Sitzung des Hauptausschusses kurzfristig einen neuen Vorschlag vorgelegt, in dem ein zentraler Passus, der das wahlwerbende Auftreten von Mitgliedern der Landesregierung als unzulässig einstuft, fehlt. Dazu sagen der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion der CDU JAN REDMANN und der Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN AXEL VOGEL:
JAN REDMANN: „SPD und Linke weigern sich, aus ihrem bisherigen Fehlverhalten Lehren zu ziehen. Nicht einmal das Mindestmaß an politischer Fairness, wie es von Verwaltungsgericht und Parlamentarischem Beratungsdienst definiert wurde, will man in der Koalition akzeptieren. Das lässt nur einen Schluss zu: SPD und Linke haben den Vorsatz, auch weiterhin mit Steuergeldern Wahlwerbung in eigener Sache zu betreiben."
AXEL VOGEL: „Mit der Streichung des Grundsatzes, wahlwerbendes Auftreten von Mitgliedern der Landesregierung als unzulässig einzustufen, hat Rot-Rot den Antrag völlig entkernt. Das eigentliche Anliegen, zu definieren, was die Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung im Wahlkampf darf und was nicht, wird damit konterkariert. Rot-Rot ist bestrebt, die Vorgaben so weit wie möglich zu verwässern. Dass die Landesregierung auf Betreiben von SPD und Linker erst Ende 2017 über die getroffenen Maßnahmen berichten soll, ist ein weiterer Beleg dafür.“