(Nr. 21) Zur heutigen Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zu einer Klage der brandenburgischen AfD-Fraktion gegen die Ablehnung ihres Kandidaten Andreas Galau als Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission im Landtag nimmt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN URSULA NONNEMACHER wie folgt Stellung:
„Die AfD hat keinen Anspruch darauf, ihren rechtslastigen Kandidaten für die Parlamentarische Kontrollkommission durchzuboxen. Ich freue mich, dass dazu Klarheit herrscht. Eine Wahl ist eine Wahl. Einen individuellen Rechtsanspruch gewählt zu werden gibt es nicht, sonst wäre es eine Ernennung.
Auch wurde der AfD der Zugang zur Parlamentarischen Kontrollkommission nicht verweigert. Hätte sie einen unbelasteten Abgeordneten aufgestellt, ohne Vergangenheit bei den `Republikanern´, bei der Partei `Die Freiheit´ oder anderen rechtslastigen Organisationen, wäre der Vorschlag angenommen worden. Der AfD war das bekannt. Von einer Beschneidung ihrer Verfassungsrechte kann nicht die Rede sein.
Aufgabe der Parlamentarischen Kontrollkommission ist es, den Verfassungsschutz zu kontrollieren, das ist ein äußerst sicherheitsrelevanter Bereich. Die Mitglieder der PKK müssen folglich besonders vertrauenwürdig sein. Die Radikalisierung der AfD, ihr teilweise völkisches Vokabular, ihre Hetze gegen Ausländer und ihre zur Schau gestellte Menschenverachtung in Verbindung mit früheren Mitgliedschaften in einschlägigen rechtsradikalen Organisationen waren für mich der Grund, einzelne Wahlvorschläge der AFD als nicht zustimmungsfähig anzusehen.“