(Nr. 36) Die Zahl der Ermittlungsverfahren der brandenburgischen Strafverfolgungsbehörden wegen Hasskriminalität im Internet hat sich im Jahr 2015 im Vergleich zu 2014 fast verdreifacht. Lag die Zahl der Verfahren 2014 noch bei 104, stieg sie 2015 auf 268. Das ist das Ergebnis einer Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an die Landesregierung.
2014 wurde in 14 Fällen Anzeige wegen antisemitischer, fremdenfeindlicher oder rechtsextremer Hetze und Gewaltaufrufen im Internet gestellt, in 90 Fällen leiteten die Behörden von Amts wegen Verfahren ein. 2015 wurden 108 Anzeigen erstattet und in 160 Fällen von Amts wegen ermittelt.
„Hier wächst ein riesiges Problem heran. Wenn sich Rassismus und Hetze im Internet weiter verbreiten, steigt auch die Gefahr tätlicher Angriffe auf Menschen und Flüchtlingsunterkünfte“, sagte die innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, URSULA NONNEMACHER. „Wir müssen sicherstellen, dass gegen Hasskriminalität im Internet effektiv vorgegangen wird.“
Bereits bei der Evaluierung der Polizeistrukturreform sei deutlich geworden, dass hier Handlungsbedarf besteht. So sei im Evaluationsbericht empfohlen worden, die Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität personell zu verstärken und in der Kriminalpolizei der Direktionen ein Kommissariat für Cybercrime einzurichten.
Auffällig ist, dass seit 2014 von insgesamt 401 Ermittlungsverfahren in 131, also in knapp einem Drittel der Verfahren, gegen unbekannte Täter ermittelt wurde. „Es muss dafür Sorge getragen werden, dass bei strafbaren Inhalten engagiert nach den Urhebern ermittelt werden kann und dafür ausreichend Ressourcen bereitstehen,“ sagte URSULA NONNEMACHER. Sie werde das Thema Hasskriminalität im Internet auf die Tagesordnung des kommenden Innenausschusses setzen und dann Schlussfolgerungen ziehen.
„Es ist gut, dass das Thema Hasskriminalität im Internet auch auf dem Treffen der Justizminister in der kommenden Woche besprochen werden soll“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion BENJAMIN RASCHKE. „Wer Hasskommentare im Internet absetzt, sollte sich dessen bewusst sein, dass er dafür auch belangt werden kann.“