(Nr. 111) Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Mike Bischoff hat heute dem von uns eingebrachten Entwurf über ein Gesetz zur Antidiskriminierung im Land Brandenburg (Landesantidiskriminierungsgesetz) eine Absage erteilt. Der Koalitionspartner der SPD – die Linke –hat sich hingegen noch nicht abschließend festgelegt. Dazu nimmt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN URSULA NONNEMACHER wie folgt Stellung:
„Die Position der SPD ist sehr enttäuschend. Wir haben unseren Gesetzentwurf bereits im Sommer 2016 ins Parlament eingebracht und seither gründlich diskutiert. Auf einer Expertenanhörung vergangenen Oktober rief unser Entwurf ein ausgesprochen positives Echo hervor. Viele Experten bestätigten uns in unserer Auffassung, dass durch ein Landesantidiskriminierungsgesetz eine Regelungslücke geschlossen und europäisches Recht umgesetzt, Art. 3 des Grundgesetzes konkretisiert und die Rahmenbedingungen für ein Leben ohne Diskriminierung besser würden.
Zwar gibt es auf Bundesebene das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Dieses zielt aber im Wesentlichen auf Diskriminierungstatbestände im Privatrecht, auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche und im Dienstleistungsbereich ab, beispielsweise beim Zugang zu Diskotheken. Das von uns eingebrachte Gesetz soll hingegen Benachteiligungen und Diskriminierungen im öffentlichen Bereich unterbinden, beispielsweise in der Schule oder in Behörden.
Wir haben lange vor der Einbringung unseres Gesetzentwurfs mit der SPD- und der Linken-Fraktion Gespräche aufgenommen, weil anzunehmen war, dass unser Anliegen von ihnen geteilt wird. Es war immer klar, dass wir auch zu Kompromissen bereit waren. Nun erteilt die brandenburgische SPD als großer Koalitionspartner einem gesellschaftspolitisch wichtigen Projekt eine Absage. Dass es auch anders geht, zeigt ein Blick über die Ländergrenze: Rot-Rot-Grün in Berlin hat die Erarbeitung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes in ihrem Koalitionsvertrag verankert.
Die nun bekundete Ablehnung unseres Gesetzentwurfs ist auch inkonsequent. Im Jahr 2013 hat der Brandenburger Landtag auf Initiative des 2015 verstorbenen SPD-Fraktionsvorsitzenden Klaus Ness eine Änderung der Landesverfassung beschlossen und diese um eine Antirassismusklausel erweitert. Es reicht, wie die Praxis zeigt, aber nicht aus, Antidiskriminierung als Staatsziel in der Verfassung zu verankern. Die Regierung muss Regelungen schaffen, die es den Menschen auch erlaubt, ihre Rechte notfalls einzuklagen. Ich fordere die märkischen Sozialdemokraten auf, beim Thema Antidiskriminierung Ernst zu machen, ihre Position zu überdenken und einen Schritt auf ihren Koalitionspartner zuzugehen.“
Weiterführende Informationen
>> Bündnisgrüne Fraktion legt Antidiskriminierungsgesetz vor
>> Entwurf für ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz (pdf-Datei)