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Berufung des Tierschutzbeauftragten: Ende einer Hängepartie

(Nr. 71) Zur Berufung des neuen Landestierschutzbeauftragten, Dr. Stefan Heidrich, sagt MICHAEL JUNGCLAUS, verbraucherschutzpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag:

„Es ist gut, dass jetzt, ein Jahr nach dem Kompromiss zum Volksbegehren gegen Massentierhaltung, nach langer Hängepartie die Stabsstelle des Landestierschutzbeauftragten ihre Arbeit aufnehmen kann. Das Gezerre um ihre personelle wie finanzielle Ausstattung hat gezeigt, wie schwer sich die Landesregierung damit getan hat, eine gut ausgestattete Institution für den Tierschutz zu schaffen.

Wir gratulieren Dr. Stefan Heidrich zu seiner neuen Tätigkeit und werden nun abwarten, wie er das Amt ausübt. Der Anspruch, dem er sich stellen muss, ist eine tatsächliche Verbesserung des Tierschutzes in Brandenburg.

Unklar bleibt leider, auf welcher Rechtsgrundlage der Tierschutzbeauftragte arbeiten wird. Im Gespräch war ein Erlass des Ministers, der Weisungsbefugnis, Pressearbeit und Zugangsberechtigungen regelt. All das sind Punkte, deren Ausgestaltung für die Wirksamkeit der Arbeit des Tierschutzbeauftragten entscheidend sind. Unsere Fraktion wird sehr genau darauf achten, ob das Ministerium dem neuen Tierschutzbeauftragten hier auch den erforderlichen Handlungsspielraum lässt.“

Hintergrund:

Über 100.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger setzten sich Anfang 2016 mit ihrer Unterschrift beim Volksbegehren gegen Massentierhaltung für eine bessere Tierhaltung in Brandenburg ein. Der ausgehandelte Kompromiss mit der Landesregierung beinhaltet u. a. die Einsetzung eines/r hauptamtlichen Landestierschutzbeauftragten. Diese Position sollte bereits zum 1. Januar 2017 besetzt werden.