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Landesregierung muss allen Studierenden Rückmeldegebühren erstatten

Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 17.1.17, wonach die Regelung im Brandenburgischen Hochschulgesetz zur Erhebung von Immatrikulations- und Rückmeldegebühren in den Jahren 2001 bis 2008 nichtig ist, sagt die hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN MARIE LUISE VON HALEM:

„Wir haben uns immer gegen versteckte Studiengebühren ausgesprochen und die Regelung von Anfang an kritisiert. Nun liegt es am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, das Verfahren nach über 15 Jahren zu Ende zu bringen und den Richterspruch aus Karlsruhe zu übernehmen.

Die Landesregierung würde gut daran tun, die Rückzahlungen für alle betroffenen damaligen Studierenden zu übernehmen. Es dürfen weder die Hochschulen auf den Rückerstattungskosten sitzen gelassen werden, noch die Rückzahlung nur auf die Klägerinnen und Kläger beschränkt werden. Den richtigen Weg hat Berlin vorgezeichnet, in dem es allen betroffenen Studierenden auf Antrag die Summe erstattete. Dies wäre auch die richtige Regelung für Brandenburg.“

>> Die Entscheidung zum Nachlesen