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Ein Jahr Untersuchungsausschuss – Bündnisgrüne üben harsche Kritik aufgrund mangelnden Kooperationswillens der Sicherheitsbehörden

(Nr. 73) Am 29. April 2016 fasste der Brandenburger Landtag den Einsetzungsbeschluss für den Untersuchungsausschuss zur „Organisierten rechtsextremen Gewalt und Behördenhandeln, vor allem zum Komplex Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“. Anlässlich dieses Jahrestages kritisierte die bündnisgrüne Obfrau im Untersuchungsausschuss URSULA NONNEMACHER, dass das Gremium erst jetzt mit der eigentlichen Beweisaufnahme beginnen könne. „Wir müssen bis heute leider viel Zeit aufwenden, um die Steine wegzuräumen, die uns Sicherheitsbehörden in den Weg legen“, sagte sie.

An diesem Freitag startet der Ausschuss mit dem ersten Untersuchungskomplex „Nationale Bewegung“, die sich in den Jahren 2000 und 2001 zu Brandanschlägen und Propagandadelikten im Potsdamer Raum bekannt hat. Seinem Hauptthema – dem ehemaligen V-Mann „Piatto“ – kann sich der Ausschuss erst widmen, wenn alle erforderlichen Akten vorliegen und analysiert sind. Derzeit wartet der Ausschuss immer noch drauf, dass die Sicherheitsüberprüfungen seiner Sachverständigen abgeschlossen werden, die erst dann Akten des Landeskriminalamts und der Verfassungsschutzbehörden vorsichten dürfen.

Das erste Jahr im Untersuchungsausschuss war zum einen von vorbereitenden Arbeiten geprägt, wozu umfangreiche Aktenanforderungen gehören. „Zum anderen hatten und haben wir leider alle Hände voll zu tun, den Sand aus dem Getriebe zu bekommen, den uns brandenburgische und andere Behörden hineinstreuen“, sagt URSULA NONNEMACHER. „Nicht nachvollziehbare Schwärzungen des Verfassungsschutzes haben Aktenlieferungen verzögert und sie verunmöglichen bis heute eine umfassende Aktenauswertung.“ Dabei schien das Problem „nach einem ausgesprochen konstruktiven Gespräch mit Innenminister Karl-Heinz Schröter“ im Januar gelöst zu sein.

Der Vorsitzende des Bundestags-Untersuchungsausschusses, Clemens Binninger, hatte dem brandenburgischen Ausschuss als Sachverständiger gesagt, dass ihm für die Schwärzung von Sachbearbeiter-Namen die Begründung fehle. Und die Vorsitzende des Thüringer Untersuchungsausschusses erklärte als weitere Sachverständige, dass es in einem demokratischen Staat keine kontrollfreie Macht gebe und auch ein Nachrichtendienst kein Recht auf Schwärzungen gegenüber dem Souverän habe.

Mit Blick auf die Zuarbeit des Verfassungsschutzes kritisiert URSULA NONNEMACHER: „Für mich sieht es so aus, als würden die Akten mit der Gießkanne statt nach geltendem Recht als ,vertraulich‘ oder ‚geheim‘ eingestuft.“ Bei einer rund 15 Jahre alten Dokumentation erfolgloser Ermittlungen wie im Falle der „Nationalen Bewegung“ erscheine es fraglich, was bei einer „Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen oder das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder“ noch „schädlich“ sein könne. Nur wenn ein solcher Schaden droht, darf ein Dokument zur „Verschlusssache - vertraulich“ erklärt werden.

Die Verfassungsschützer ergänzten teilweise hunderte Seiten von Zeitungskopien, Internetausdrucken und anderen nicht geheimhaltungsbedürftigen Dokumenten mit wenigen vertraulichen Papieren und ließen dann die gesamten Ordner im Geheimschutzraum wegschließen, aus dem die Abgeordneten keine Notizen mitnehmen dürfen. Technische Pannen kommen hinzu: Wasserzeichen werden als Aufdruck in dunklem Grau quer über Dokumente gelegt, sodass die Lesbarkeit eingeschränkt ist. Viele Computer-Dateien seien zudem nicht nach Stichwörtern durchsuchbar.

„Die Landesregierung trägt eine Mitverantwortung dafür, dass dem Untersuchungsausschuss wertvolle Zeit verloren gegangen ist.“ Aber auch Behörden des Bundes und anderer Bundesländer behindern die Aufklärung, indem Beweisbeschlüsse nur scheibchenweise, umfangreich geschwärzt oder gar nicht erfüllt werden. Ein generelles Problem für die NSU-Aufklärung ist, dass bundesweit ein Großteil der Verfassungsschutz-Akten nur in Papierform vorliegt. Die Behörden lehnen es aus Zeitgründen ab, diese Papierakten nach Namen von Rechtsextremisten zu durchsuchen, selbst wenn sie im Zentrum eines Untersuchungsauftrags stehen.

„Nach einem Jahr muss der Untersuchungsausschuss endlich voll und ohne weitere Reibungsverluste in die inhaltliche Aufklärung einsteigen“, sagte URSULA NONNEMACHER. „In der Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsausschuss müssen sich künftig alle beteiligten Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern dem von Bundeskanzlerin Angela Merkel gemachten Versprechen zur Aufklärung der NSU-Morde verpflichtet fühlen.“

Angela Merkel hatte im Februar 2012 in einer Trauerrede vor Angehörigen der NSU-Opfer gesagt: „Als Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland verspreche ich Ihnen: Wir tun alles, um die Morde aufzuklären, um die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Daran arbeiten alle zuständigen Behörden in Bund und Ländern mit Hochdruck.“

>> Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag „Einsetzung und Ausstattung eines Untersuchungsausschusses zur 'Organisierten rechtsextremen Gewalt und Behördenhandeln, vor allem zum Komplex Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)'“