(Nr. 97) In der heutigen Sitzung des Innenausschusses sind im Rahmen einer Anhörung Übergangsregelungen für die Wahl von Landräten bzw. Landrätinnen für die Zeit vor der voraussichtlich 2019 in Kraft tretenden Kreisgebietsreform diskutiert worden. Kurz zuvor wurden durch die erst am 1.6. ausgereichte Neufassung des Kreisneugliederungsgesetzes Pläne der Landesregierung bekannt, wonach die erste Landratswahl nach der Reform in den neu gebildeten Kreisen nicht als Direktwahl, sondern als indirekte Wahl in den Kreistagen stattfinden soll. Dazu sagt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN URSULA NONNEMACHER:
„Zwischen dem 12.2. und dem 31.7.2018 enden regulär die Amtszeiten von sechs Landräten. Ich kann gut damit leben, dass man für die Zeit zwischen dem Auslaufen der regulären Amtszeit dieser Landräte und der Bildung der neuen Landkreise pragmatische Übergangsregelungen schafft. Inakzeptabel ist hingegen das Vorhaben der Landesregierung, bei den ersten Landratswahlen in den neu gebildeten Kreisen abweichend von der Kommunalverfassung auf eine Direktwahl zu verzichten.
Der tragende Gedanke hinter der 2010 eingeführten Direktwahl der Landräte war eine Stärkung der Bürgerbeteiligung. Die direkte Wahl durch den Bürger sollte dazu beitragen, die Landräte durch Wahlkämpfe bekannter zu machen und die Akzeptanz von Landräten und Kreisverwaltungen zu verbessern. Die märkische SPD, die immer mit der Direktwahl der Landräte gehadert hat, wittert nun offenbar die Chance, über eine `Ausnahmeregelung´ das Rad der Zeit dauerhaft zurückzudrehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die mitregierende Linke das unterstützt, denn sie hatte sich wie wir Bündnisgrünen immer für die Direktwahl stark gemacht.
Bei der ohnehin stark umstrittenen Kommunalreform, bei der sich die Menschen erst einmal an neue Kreisstrukturen werden gewöhnen müssen, als erstes die Bürgerbeteiligung zu schleifen und auf das identitätsfördernde Instrument der Direktwahl zu verzichten, halte ich für fatal.
Für unsere Fraktion, die grundsätzlich Reformbedarf sieht, war Grundbedingung, dass eine Kreisgebietsreform mit einer Stärkung der demokratischen Mitbestimmung einhergehen muss. Dass die Landesregierung nun sogar bestehende Standards zurückfahren will, ist hochproblematisch.“