Zum Inhalt springen

Hinweis: Diese Website wird nicht mehr aktualisiert und dient als Archiv. Weitere Informationen →

Entwurf für neues Polizeigesetz nur ansatzweise entschärft

(Nr. 167) Die Koalition aus SPD und DIE LINKE hat sich einem Bericht der Märkischen Allgemeinen Zeitung zufolge auf einen Kompromiss bei der Verschärfung des brandenburgischen Polizeigesetzes geeinigt. Dieser sieht vor, dass die ursprünglich geplante Aufnahme von Online-Durchsuchungen sowie von elektronischen Fußfesseln aus dem Gesetzentwurf gestrichen wird. Weitere geplante Verschärfungen wie der Einsatz von Sprengstoff gegen Personen verbleiben demnach jedoch in der Novelle. Die Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ursula Nonnemacher sieht den Gesetzentwurf weiterhin äußerst kritisch.

„Zwar hat die Linke einige besonders kritische Punkte wie die Online-Durchsuchung aus dem Gesetzentwurf herausverhandelt. Diese wäre auf eine vollständige Durchleuchtung der privaten Daten von Betroffenen hinausgelaufen. In vielen anderen Punkten bleibt es jedoch bei dem Katalog der Grausamkeiten, den Innenminister Schröter ursprünglich vorgelegt hat und durch den weiterhin massive Grundrechtseinschränkungen drohen.

So soll es beim polizeilichen Zugriff auf Messenger-Dienste wie WhatsApp mittels Spionagesoftware bleiben, ein Instrument, das dem Bundeskriminalamt ursprünglich zur Terrorabwehr zugestanden wurde. Diese sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung stellt einen schwer wiegenden Eingriff in die Privatsphäre dar, von dem auch unbescholtene Bürgerinnen und Bürger ereilt werden könnten. Auch gegen die geplante Ausweitung der Speicherfrist von Videoaufnahmen von derzeit vier Tagen auf bis zu zwei Wochen werden wir Widerstand leisten.“

Der überarbeitete Gesetzesentwurf soll nach unseren Informationen im September in den Landtag eingebracht und anschließend in den Innenausschuss überwiesen werden.